Hallo,
er hat folgendes Problem,
er hat dieses Jahr ein Schreiben bekommen das seine
Freistellung von 6 auf 4 Jahre verkürzt wurde. Er hat ab jetzt noch 8Monate. Nun möchte er aber in eine ca. 10km entfernte Ortschaft umziehen aber ungern möchte er diese Feuerwehr für die restlichen 8 Monate verlassen bzw wechseln…
gibt es IRGENDWIE eine Möglichkeit das mit einem Zweitwohnsitz zu Regeln?
Der Drops ist gelutscht
Hallo,
er hat dieses Jahr ein Schreiben bekommen das seine
Freistellung von 6 auf 4 Jahre verkürzt wurde. Er hat ab jetzt
noch 8Monate. Nun möchte er aber in eine ca. 10km entfernte
Ortschaft umziehen aber ungern möchte er diese Feuerwehr für
die restlichen 8 Monate verlassen bzw wechseln…
gibt es IRGENDWIE eine Möglichkeit das mit einem Zweitwohnsitz
zu Regeln?
da die Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt wurde, ist die gesamte Grundlage für die Freistellung hinfällig.
http://www.berlin.de/imperia/md/content/seninn/abtei…
Zitat:„Für alle freigestellten Wehr- und Zivildienstpflichtigen endet daher am 30.06.2011 um 24 Uhr die Pflicht zur Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz nach § 13a WPflG bzw. § 14 ZDG.“
Er kann sich also aussuchen, ob er mit Zustimmung in der Feuerwehr am alten Wohnort freiwillig weiter mitwirkt oder ganz aufhört.
Eigentlich hätte er darüber schon längst informiert werden müssen.
Gruß
S.J.