Hallo,
ein Student hatte während seines Studiums eine Wohnung am Studienort und war gleichzeitg weiterhin bei den Eltern gemeldet. Nach den neuesten Urteilen (VI R 38/10 und VI R 7/10) hat der Student in seinen nachgereichten Steuererklärungen für 2007-2010 die Zweitwohnungs-Miete als vorweggenommene Werbungskosten abgesetzt.
Antwort vom Finanzamt: „Sie hatten am bisherigen Wohnsitz [bei den Eltern] keinen eigenen Hausstand, deshalb erkennen der Zweitwohnung nicht an“.
Hat jemand eine Idee, wie der Student Einspruch einlegen kann? Mietvertrag bei den Eltern nachreichen- reicht das für den „eigenen Hausstand“?
Nebenfrage: gleichzeitig wurde die Werbungskosten-Pauschale abgelehnt, da keine Belege beigefügt waren. Nach dem Rechtsverständnis des Studenten ist aber die Pauschale gerade da, um eben keine einzelnen Belege einreichen zu müssen.
Danke schon im Voraus
MfG
Thomas