Zweitwohnsitz in der Schweiz

Guten Tag alle zusammen,

ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Arbeiten in der Schweiz. Es wäre wirklich nett, wenn ihr mit weiterhelfen könntet.

Also: mein Mann tritt im Juni eine neue Arbeitsstelle in der Schweiz an und wird sich dort auch eine kleine Wohnung nehmen. Unser Sohn und ich ziehen zunächst ins Haus meiner Eltern. Es ist geplant, dass mein Mann 14-tägig wochenends zu uns nach Deutschland kommt (gelegentlich werden unser Sohn und ich auch ihn in der Schweiz besuchen).

Wie verhält sich das nun mit der doppelten Haushaltsführung? Wo wäre der Erstwohnsitz meines Mannes? In der Schweiz, weil er dort die meiste Zeit verbringt oder in Deutschland bei seiner Familie? Müssen wir mit meinen Eltern einen Mietvertrag aufsetzen, damit das als Wohnsitz anerkannt wird? (Das hätte ja wiederum steuerliche Auswirkungen für meine Eltern.) Welche Adresse gibt man bei Formularen an, z.B. bei der Anmeldung zur schweizerischen AHV (Eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) oder für die Quellensteuer? Hat ein doppelter Haushalt Auswirkungen auf die Aufenthaltsbewilligung? Muss man den Erst- und Zweitwohnsitz irgendwo deklarieren?

Für eure Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus.

Gruß

sannchen123

Guten Morgen,

wenn Ihr Mann in der Schweiz arbeitet und dort eine Wohnung hat muss er auf jeden Fall den Erstwohnsitz in der Schweiz anmelden. Da gibt es steuerrechtlich eine gewisse Regelung (irgendwas um die 165 Tage wenn man sich im Ausland aufhält) und man sollte aufpassen sich da nicht finanzrechtlich korrekt zu verhalten, die dt. Steuerbehörden sind da verdammt empfindlich. Steuerlich wird er dort nach Quellensteuer berechnet, die interessieren weitere Wohnsitze nicht daher auch nicht in der CH absetzbar soweit mein Erinnerungsvermögen mich nicht täuscht. Bei Formularen kann man nur die schweizer Adresse angeben und keinesfalls eine Deutsche! (Außer er ist ein Grenzgänger -nur da gibt es Sonderregelungen)
Auf der deutschen Seite sieht das ganze jetzt viel komplizierter aus (wir haben eine Odyssee hinter uns nach unserem Rückzug nach Deutschland und mussten viel Geld lassen, trotz Wirtschafts- und Steuerprüfer -aber ich muss dazu sagen wir sind gemeinsam als Ehepaar diesen Weg gegangen -das war also noch viel einfacher)
Es gibt zwei verschiedene Besteuerungen, wir sind damals unter dem Progressionsvorbehalt gefallen und das war noch die bessere Variante weil wir erst im 4. Quartal zurückkamen.
Mein Tip: mitgehen! Ist ein tolles Land und man spart sich jede Menge Ärger mit dem Finanzamt. Denn er muss sonst damit rechnen einer Doppelbesteuerung zum Opfer zu fallen, insbesondere dann wenn Sie auch arbeiten und zusammen veranlagt werden.

Gruß.

Hallo Sannchen,

bezüglich des zweitwohnsitzes in der Schweiz bin ich steuerlich nicht so bewandert als dass ich dir weiterhelfen könnte. Ich gehe davon aus, dass wenn dein Mann nur 2 x im Monat nach Hause kommt, er seinen ersten Wohnsitz in der Schweiz haben muß. Ich würde mich einfach mal auf der Gemeinde in Deutschland sowie paralell auf der zukünftigen Gemeinde in der Schweiz erkundigen. Eventuell würde ich einen Grenznahen Steuerberater konsultieren oder auf der Homepage für Grenzgänger nachsehen.

Tut mir leid, aber dieses Thema ist doch ziemlich dificile.

Liebe Grüße
matterhorn

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Guten Tag,

leider kann ich dazu keine Auskunft geben - zumindest keine, die alle Fragen beantwortet.
Ihrem Mann würde ich anraten, den Erstwohnsitz in der Schweiz anzumelden. Er hat dann Steuervorteile.
Wenn Sie in Deutschland wohnen, müssen Sie - egal wo - auch einen Wohnsitz angeben.
Dass Sie an den Wochenenden ab und an in der Schweiz sind, spielt dabei keine Rolle. Sie sind dann nur zu Besuch.
Erkundigen Sie sich sicherheitshalber bei Ihrem Steuerberater.
Es kommt aber noch darauf an, wo Ihr Mann in der Schweiz arbeitet und wieweit Sie von der Schweizer Grenze entfernt wohnen.
Mit freundlichem Gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

das sind viiiele Fragen, kann wahrscheinlich nicht alles beantworten.

a) Ihr Mann kann eine sogenannte Grenzgänger Aufenthaltsgenehmigung haben wenn die Familie in D wohnt (was das steuerlich heisst, weiss ich leider nicht genau) oder er meldet sich halt ganz normal mit 1. Wohnsitz in der CH. Zweitwohnsitz in D geht nicht wenn man den ersten im Ausland hat (war zumindest bei mir so).

b) Doppelte Haushaltsführung (für die Steuererklärung) gibts so in der Form nicht (soweit ich weiss) wenn man in der CH versteuert, bzw. verdient.

c) KV könnte ggf. problematisch sein: Ihr Mann müsste sich in CH auf jeden Fall krankenversichern (Pflicht! und die Familie ist nicht automatisch mitversichert), wenn Sie bisher mitversichert waren müssten Sie sich in D extra versichern.

Es gibt zu all diesen Themen ein sehr hilfreiches Forum: www.hallo-schweiz.ch, da werden exakt diese Fragen beantwortet und man kann von den Erfahrungen anderer profitieren. Aber Achtung: in der CH ist vieles von Kanton zu Kanton unterschiedlich. D.h. eine Erfahrung aus Genf ist nicht automatisch so in Zürich.

Viele Grüsse
RM

Guten Tag alle zusammen,

ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Arbeiten in der
Schweiz. Es wäre wirklich nett, wenn ihr mit weiterhelfen
könntet.

Also: mein Mann tritt im Juni eine neue Arbeitsstelle in der
Schweiz an und wird sich dort auch eine kleine Wohnung nehmen.
Unser Sohn und ich ziehen zunächst ins Haus meiner Eltern. Es
ist geplant, dass mein Mann 14-tägig wochenends zu uns nach
Deutschland kommt (gelegentlich werden unser Sohn und ich auch
ihn in der Schweiz besuchen).

Wie verhält sich das nun mit der doppelten Haushaltsführung?
Wo wäre der Erstwohnsitz meines Mannes? In der Schweiz, weil
er dort die meiste Zeit verbringt oder in Deutschland bei

seiner Familie? Müssen wir mit meinen Eltern einen Mietvertrag
aufsetzen, damit das als Wohnsitz anerkannt wird? (Das hätte
ja wiederum steuerliche Auswirkungen für meine Eltern.) Welche
Adresse gibt man bei Formularen an, z.B. bei der Anmeldung zur
schweizerischen AHV (Eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen-
und Invalidenversicherung) oder für die Quellensteuer? Hat ein
doppelter Haushalt Auswirkungen auf die
Aufenthaltsbewilligung? Muss man den Erst- und Zweitwohnsitz
irgendwo deklarieren?

Für eure Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus.

Gruß

sannchen123

Guten Tag,

gibt es hierzu schon weitere Informationen. Befinde mich in genau der selben Situation.

Grüße
Stefan