Guten Tag alle zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Arbeiten in der Schweiz. Es wäre wirklich nett, wenn ihr mit weiterhelfen könntet.
Also: mein Mann tritt im Juni eine neue Arbeitsstelle in der Schweiz an und wird sich dort auch eine kleine Wohnung nehmen. Unser Sohn und ich ziehen zunächst ins Haus meiner Eltern. Es ist geplant, dass mein Mann 14-tägig wochenends zu uns nach Deutschland kommt (gelegentlich werden unser Sohn und ich auch ihn in der Schweiz besuchen).
Wie verhält sich das nun mit der doppelten Haushaltsführung? Wo wäre der Erstwohnsitz meines Mannes? In der Schweiz, weil er dort die meiste Zeit verbringt oder in Deutschland bei seiner Familie? Müssen wir mit meinen Eltern einen Mietvertrag aufsetzen, damit das als Wohnsitz anerkannt wird? (Das hätte ja wiederum steuerliche Auswirkungen für meine Eltern.) Welche Adresse gibt man bei Formularen an, z.B. bei der Anmeldung zur schweizerischen AHV (Eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) oder für die Quellensteuer? Hat ein doppelter Haushalt Auswirkungen auf die Aufenthaltsbewilligung? Muss man den Erst- und Zweitwohnsitz irgendwo deklarieren?
Für eure Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus.
Gruß
sannchen123