Hallo,
Wenn man nach Hamburg zu seinem Lebenspartner zieht, man arbeitet aber weiterhin in Schleswig-Holstein, bei der Dänischen Minderheit, bekommt man keinen Minderheiten Zuschlag zum eigentlichen Grundgehaltmehr.
Was vorher nicht bedacht wurde und sich als Problem darstellen kann.
Nun ist die Frage ob man einen Zweitwohnsitz in Schleswig-Hosltein, bzw. bei seinen Eltern melden kann, um diese Adresse bei seinem Arbeitgeber anzugeben um wieder den Minderheiten Zuschlag zu bekommen? Oder ist es nicht möglich einen Zweitwohnsitz so zu nutzen?