Zweitwohnsitz Ja oder Nein?

Hallo,
Wenn man nach Hamburg zu seinem Lebenspartner zieht, man arbeitet aber weiterhin in Schleswig-Holstein, bei der Dänischen Minderheit, bekommt man keinen Minderheiten Zuschlag zum eigentlichen Grundgehaltmehr.
Was vorher nicht bedacht wurde und sich als Problem darstellen kann.

Nun ist die Frage ob man einen Zweitwohnsitz in Schleswig-Hosltein, bzw. bei seinen Eltern melden kann, um diese Adresse bei seinem Arbeitgeber anzugeben um wieder den Minderheiten Zuschlag zu bekommen? Oder ist es nicht möglich einen Zweitwohnsitz so zu nutzen?

Hallo,

das wäre mindestens ein Dienstvergehen nach der Disziplinar-Ordnung…
(von Steuerrechtlichen mal ganz abgesehen)…

Schon aus dem Gedanken heraus das Liebe nicht ewig währt,würde ich hier absolut korrekt den Wohnsitz HH melden…
Es gibt immer Gute Kollegen die nur das beste für einen wollen…
der nächste Vorgesetzte ist soweit weg wie der Telefonhörer…