Moin,
bin ich verpflichtet, an meinem Zweitwohnsitz (beim Kumpel) ein Namensschild am Briefkasten bzw. Klingel anzubringen?
Danke!
Moin,
bin ich verpflichtet, an meinem Zweitwohnsitz (beim Kumpel) ein Namensschild am Briefkasten bzw. Klingel anzubringen?
Danke!
Hallo,
wenn Sie sich mit Zweitwohnsitz in der Stadt/Ort angemeldet haben, dann ja-und auch, wenn Sie irgendwelche Post erwarten.
Wichtig ist jedoch, dass der Vermieter des Freundes von Ihrer Anwesenheit informiert wird.
Unterlassen Sie das, ist der Vermieter bei Unkenntnis berechtigt, dem Hauptmieter die fristlose Kündigung zu erteilen. Der Grund dazu liegt darin, dass erstens insgesamt mehr Nebenkosten bei zwei Personen anfallen(nicht die Verbrauchsabhängigen wie Hzg./Wasser /Strom i.d.Wohng.), sondern die umlagefähigen wie Hauslicht/Müll usw.
Des weiteren „könnte“ ja jemand (wie Polizei/Gericht/Anwälte/Ärzte) beim Vermieter anrufen und nachfragen, ob Sie bei ihm als Mieter bekannt sind. Weiß er dann davon nichts-gibt es richtigen Ärger.
MfG Waldi64