Zweitwohnsitz / Pendlerpauschale

Hallo Experten,

bitte um die Diskussion der steuerlichen Auswirkungen des folgenden konstruierten Falles:

Ein Arbeitnehmer hat derzeit einen Arbeitsweg von 6 km. Aus Gründen, die wir nicht kennen, die aber offensichtlich nicht beruflich bedingt sind, beschließt er seinen Wohnsitz („Lebensmittelpunkt“) an einen Ort zu verlegen der knapp 100 km von seiner Arbeitsstelle entfernt liegt.
Der Arbeitsplatz liegt in einer Großstadt, der neue Wohnsitz auf dem Land.

Die Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist schlecht, er fährt daher mit dem Auto. Da dies bei schlechtem Wetter, insbesondere im Winter nicht immer angenehm ist überlegt er sich in der Nähe des Arbeitsplatzes eine kleine Wohnung (1-2 Zi.) zu kaufen/mieten.

  1. Kann er die km-Pauschalen für die Fahrten zu seinem Land-Wohnsitz (er fährt in Jahresdurchschnitt an 2 von 3 Tagen dorthin).

  2. Kann er Kosten für den Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen?
    Er benutzt diesen bei schlechtem Wetter, insbesondere im Winter, aber auch wegen der Annehmlichkeiten der Großstadt (Theater, Oper) eine Heimfahrt spät am Abend nicht mehr lohnt.

Eure Meinungen dazu würden mich interessieren.

Gruß
Werner

Hi,

  1. Kann er die km-Pauschalen für die Fahrten zu seinem
    Land-Wohnsitz (er fährt in Jahresdurchschnitt an 2 von 3 Tagen
    dorthin).

natürlich, alle tatsächlichen Fahrten sind absetzbar mit der Entfernungspauschale

  1. Kann er Kosten für den Zweitwohnsitz steuerlich geltend
    machen?

nein, da nicht beruflich veranlasst. Kosten sind rein privat zu tragen

Viele Grüße
C.

Und er kann die Kosten für die Fahrten 2.Wohnung - Arbeitsstätte mit der Entfernungspauschale erklären.

Hallo Experten,

bitte um die Diskussion der steuerlichen Auswirkungen des
folgenden konstruierten Falles:

Ein Arbeitnehmer hat derzeit einen Arbeitsweg von 6 km. Aus
Gründen, die wir nicht kennen, die aber offensichtlich nicht
beruflich bedingt sind, beschließt er seinen Wohnsitz
(„Lebensmittelpunkt“) an einen Ort zu verlegen der knapp 100
km von seiner Arbeitsstelle entfernt liegt.
Der Arbeitsplatz liegt in einer Großstadt, der neue Wohnsitz
auf dem Land.

Die Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist schlecht,
er fährt daher mit dem Auto. Da dies bei schlechtem Wetter,
insbesondere im Winter nicht immer angenehm ist überlegt er
sich in der Nähe des Arbeitsplatzes eine kleine Wohnung (1-2
Zi.) zu kaufen/mieten.

hallo,

ich sehe das so:

lebensmittelpunkt ist die neue wohnung -> kleine wohnung in nähe des arbeitsplatzes -> doppelte hh-führung

  1. Kann er die km-Pauschalen für die Fahrten zu seinem
    Land-Wohnsitz (er fährt in Jahresdurchschnitt an 2 von 3 Tagen
    dorthin).
  • ja
  1. Kann er Kosten für den Zweitwohnsitz steuerlich geltend
    machen?
    Er benutzt diesen bei schlechtem Wetter, insbesondere im
    Winter, aber auch wegen der Annehmlichkeiten der Großstadt
    (Theater, Oper) eine Heimfahrt spät am Abend nicht mehr lohnt.
  • ja, berufliche veranlassung liegt vor - wohnung in nähe des arbeitsplatzes -> dopp. HH

gruß inder

Eure Meinungen dazu würden mich interessieren.

Gruß
Werner

Hallo,

danke schon mal für Eure Meinungen.

Bei der Pendlerpauschale sind wir uns wohl einig.

Bei der doppelten Haushaltsführung gehen die Meinungen noch auseinander.
Einerseits: die Zweitwohnung wurde nur notwendig aufgrund des Wegzugs aus privaten Gründen, also nicht beruflich bedingt.
Andererseits: Der Zweitwohnsitz am Arbeitsort wurde nur aufgrund der Nähe zum Arbeitsplatz angeschafft/beibehalten - ist also beruflich bedingt.

Ich glaube schon, dass die steuerliche Berücksichtigung an dem „beruflich bedingt“ hängt. Aber welches Argument zählt jetzt - Einerseits oder andererseits?

Gruß
Werner