Zweitwohnsitz -->Tschuldigung ;-))

Hallo,

vielleicht können manche das Thema hier schon brechen, aber bitte bitte, einmal noch für mich :smile:)

Also: ab wann konkret ist ein Zweitwohnsitz ein Zweitwohnsitz (gesetzliche Defintition, wo kann ich das nachlesen?) und ab wann bin ich verpflichtet, eine zweite Wohnung, in der ich mich dann und wann aufhalte, die ich aber selbst angemietet habe, anzugeben?

Oder anders: wenn ich auf eigene Rechnung eine private Mietwohnung unterhalte, muss diese dann automatisch entweder mein Erst- oder eben Zweitwohnsitz sein oder bin ich trotzdem gar nicht verpflichtet, so eine Wohnung überhaupt anzuzeigen, weil ich mich vielleicht trotzdem höchstens an 50 Tagen pro Jahr oder so dort aufhalte?

Mir geht es hier nicht um den steuerlichen Aspekt, sondern um den rein juristisch/strafrechtlichen…

Vielen lieben Dank und eine ganz schnelle Antwort wäre mehr als toll, weil ich das eigentlich am besten bis gestern hätte wissen müssen :wink:

Danke und lieben Gruß

Marlene

Hallo,

Also: ab wann konkret ist ein Zweitwohnsitz ein Zweitwohnsitz
(gesetzliche Defintition, wo kann ich das nachlesen?) und ab
wann bin ich verpflichtet, eine zweite Wohnung, in der ich
mich dann und wann aufhalte, die ich aber selbst angemietet
habe, anzugeben?

ein Einwohner Sachsens muß laut Sächsischem Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen den Einzug in eine Wohnung anmelden. Wie oft er sich dann da aufhält, spielt keine Rolle - lediglich die Unterscheidung „Hauptwohnung Nebenwohnung“ wird anhand der Aufenthaltshäufigkeit getroffen.

Gruß,

Malte