Hallo,
habe am 100km entfernt liegenden Arbeitsort bei einem Freund meinen ZWeitwohnsitz angemeldet. Hauptwohnsitz bleibt aufgrund Mann und Kind bestehen. Grund dafür ist die 0,03%-kilometer-Versteuerung meines Firmenwagens, der ansonsten horrend teuer wäre. Ich habe allerdings keinen Mietvertag, da ich mich tatsächlich dort ja nicht aufhalte. Wird dies auch ohne Mietvertrag vom Finanzamt akzeptiert (Wochenendheimfahren, Verpflegungsmehraufwand etc.?)
Wenn nein, würde mich interessieren welche Netto-Auswirkungen eine evtl. Versteuerung in „Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung“ bei meinem Freund hätte.
Über eine Antwort und Eure Hilfe wäre ich dankbar.
Gruß
Dora
Hoffentlich liest das nicht dein Finanzamt:
da ich mich tatsächlich dort ja nicht aufhalte.
Ich glaube bei sowas reagieren die allergisch.
Gruß
Daniel
Na, und wie sollen die mich dann finden?
Erstaunlich, dass manche Leute immer noch glauben, das Internet sei ein anonymer rechtsfreier Raum. Wenn das Finanzamt wollte, könnte es soetwas sehr leicht rausfinden. Der Aufwand würde sich wahrscheinlich nur nicht lohnen.
Na, und wie sollen die mich dann finden?
zumal ich eh nicht selbst die „Übeltäterin“ bin, sondern jemand im Familienkreis…so what…
Dora,
ist dir eigentlich klar, dass, wenn du das Finanzamt bescheißt, du uns alle, die wir hier Steuern bezahlen, bescheißt ?!?
Es ist genau so, als würdest du uns um Tipps zum Versicherungsbetrug oder zum Ladendiebstahl bitten. Das sind auch so Geschichten, für die letztlich Alle bezahlen müssen.
Die gesetzlichen Möglichkeiten raffiniert auszuschöpfen ist die eine Sache, vorsätzlicher Betrug aber eine ganz Andere .
Da wird dir kaum jemand dabei helfen wollen, auch wenn bei dir offenbar jedes Unrechtsbewusstsein fehlt.
Leicht verärgerte Grüße
von
Heidi
(die auch nicht gerne Steuern zahlt…)
Hallihallo,
noch dazu ist eine Anmeldung beim Einwohneramt eine Scheinmeldung, wenn man die Wohnung „tatsächlich nicht bewohnt“.
Das ist dann eine Ordnungswidrigkeit und kann bestraft werden.
Gruß
Sid
Hallo, und was wäre gewesen: Hauptwohnsitz in Stadt A, tatsâchlicher Aufenthalt in Stadt B in einer nicht meldepflichtigen Wohnung? Lohnsteuerkarte stammte aus Stadt A, aber Lohnsteuerjahresausgleich bei Finanzamt in Stadt B. Stadt A betrachtete diesen Wohnsitz in Stadt B als Zweitwohnsitz.
Gruss
Rainer
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
was soll denn eine nicht meldepflichtige Wohnung sein?
z. B. in § 13 des Hessischen Meldegesetzes steht sinngemäß:
„Wer eine Wohnung bewohnt, hat sie innerhalb einer Woche anzumelden“.
In den §§ 15 u 16 ist dann festgelegt der Begriff WOHNUNG und MEHRERE WOHNUNGEN. In § 23 stehen die Personen, die von der Meldepflicht befreit sind.
Wer auch immer das Meldegesetz liest, sollte beachten, dass dort meistens von Haupt- und NebenWOHNUNG die Rede ist und nicht von Haupt-und NebenWOHNSITZ.
Lohnsteuerjahresausgleich geht vom Finanzamt aus und dazu gelten die Regelungen des Einkommenssteuergesetzes.
Die Einwohnerämter arbeitet aber mit dem Meldegesetz. Das sind 2 verschiedene Gesetze und jedes Amt berücksichtigt sein eigenes Gesetz.
Wenn das Finanzamt in Stadt B den Jahresausgleich entgegennimmt und durchführt, dann wird es vermutlich aus bestimmten Gründen dazu berechtigt sein.
Meine 1 Antwort bezog sich rein auf die melderechtliche Seite und wenn man in einer Wohnung nicht wohnt - aber gemeldet ist, so ist das nun mal nach dem Meldegesetz eine Scheinmeldung.
Gruß
Sid
Hallo, und was wäre gewesen: Hauptwohnsitz in Stadt A,
tatsâchlicher Aufenthalt in Stadt B in einer nicht
meldepflichtigen Wohnung? Lohnsteuerkarte stammte aus Stadt A,
aber Lohnsteuerjahresausgleich bei Finanzamt in Stadt B. Stadt
A betrachtete diesen Wohnsitz in Stadt B als Zweitwohnsitz.
Gruss
Rainer