Hallo Experten,
was kann man neben der Pendlerpuschale bei der Steuererklärung geltend machen, wenn man Job-bedingt einen Zweitwohnsitz gründet/führt und am Wochenende pendelt? (Innerhalb Deutschlands, einfache Strecke ca. 400km - falls das eine Rolle spielt)
Denke da an so Dinge wie z.B. Nettomiete; Maklerprovision; Anschaffung Hausstand und was es sonst noch so gibt.
Vielen Dank
das nennt man doppelte Haushaltsführung - mal Anlage N durchblättern: da steht fast alles, was abesetzbar ist -oder auch mal im EStG nachschauen!
Lia