Zweitwohnsitz

Erstmal kurz mein Problem (außer steuerlicher Unkenntnis). Ich muß aus beruflichen Gründen für ca. ein Jahr in eine andere Stadt (300km entfernt) umziehen. Die Beschäftigung dort ist befristet. Da ich zu Hause mit meinem Freund eine gemeinsame Wohnung habe, möchte ich die auch erhalten. Gilt mein Zimmer am Arbeitsplatz dann auch als Zweitwohnsitz? Was kann ich alles steuerlich geltent machen? Fahrtkosten? Umzug? Wohnung?

Kann ich sowas vorher in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen, daß ich weniger Abzüge habe. Welche Nachweise brauche ich da? .Als arme Doktorandin auf einer halben Stelle sind beide Wohnsitze und das Pendeln nicht so einfach aus der Portokasse zu bezahlen, wer weiß Rat oder hat das auch schonmal gemacht?

hallo julia,
wie du schon richtig schreibst, sind deine aufwendungen für

umzug (s. lohnsteuerrichtlinien http://www.nonprofit-management.de/gesetze/lstr/0f.htm abschnitt 41, bundesumzugskostengesetz http://www.steuernetz.de/gesetze/bukg/19970224/vollt…),

und doppelte haushaltsführung (s. § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20010626/p9.html , abschnitt 43 lohnsteuerrichtlinien
einschließlich verpflegungsmehraufwendungen für die ersten 3 monate, s. abschnitt 43 abs. 8 lohnsteuerrichtlinien und abschnitt 39 lohnsteuerrichtlinien
sowie aufwendungen für die tatsächlich durchgeführten heimfahrten, maximal 1 pro woche), als werbungskosten zu berücksichtigen.

deine aufwendungen kannst du vorher dem finanzamt glaubhaft machen in der ungefähr anfallenden höhe und sie dir als freibetrag auf deiner lohnsteuerkarte eintragen lassen. du bist dann allerdings verpflichtet, eine einkommensteuererklärung abzugeben und in dieser alle tatsächlich angefallenen aufwendungen nachzuweisen, damit das finanzamt überprüfen kann, ob es nicht zuwenig (grins)/zuviel freibetrag auf der lohnsteuerkarte eingetragen hat.

voraussetzung ist allerdings, dass die versetzung nicht wegen deiner doktorarbeit erforderlich ist, sondern damit du an deiner neuen arbeitsstelle in dieser 300 km entfernten stadt weiterhin einnahmen aus nichtselbstständiger tätigkeit erzielen kannst. außerdem muss die wohnung, die du mit deinem freund geteilt hast, von dir (mit)unterhalten werden.

viele grüße
gunnar

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