hallo,
keine ahnung ob ich hier richtig bin…
ich bin dabei ein referat über den tourismus auf mallorca zu schreiben. dabei bin ich über die frage gestolpert, ob leute, die auf mallorca einen zweitwohnsitz haben, zur einwohnerzahl dazugerechnet werden oder nicht… wann zählt man denn als einwohner?
danke…
Hallo,
„Zweiteinwohner“ kann man höchstens extra ausweisen, sonst wären ja die aufsummierten Einwohnerzahlen falsch - schon Deutschland hätte ein paar Millionen mehr, wenn alle Gemeinden die Wochenendgäste aus der nächsten Grossstadt mitzählen würden.
Gruss Reinhard
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Man muß aber bedenken, daß es Länder gibt, in denen ein Wohnsitz automatisch als Erstwohnsitz gezählt wird, solange es der einzige ist. Beispiel: Person wohnt hauptsächlich in Land A, hat einen Zweitwohnsitz in Land B. Da das aber der einzige Wohnsitz in Land B ist, wird dieser von Land B als Erstwohnsitz angesehen, von Land A hingegen als Zweitwohnsitz.
Wie das bei Spanien ist, weiß ich aber nicht. Evtl. mal bei der Botschaft fragen, die sind da immer recht auskunftsfreudig.