Zweitwohnsitzregelung/Finanzamt, wenn Frau mit Kindern wg. Arbeit pendelt

Hallo!
Bin am Verzweifeln wegen Zweitwohnsitz-Regelung, denn bei uns liegt der Fall etwas unüblich:

ICH werde mit unseren beiden Kindern nach Berlin in eine Mietwohnung ziehen, weil ich dort einen tollen Job bekommen habe. Die beiden kleinen Kinder kommen mit mir, weil es in Berlin eine tolle Kinderbetreuung an den Schulen gibt.

Mein Mann bleibt in unserem gemeinsamen Haus und dem Ältesten (Oberstufe, deswegen kein Umzug) in unserem (abbezahlten) Eigenheim wohnen, hat seinen Arbeitsplatz auch dort. Jedenfalls vorerst. Erst mal ist pendeln angedacht, wenn der Große sein Abi hat kommt er wahrscheinlich nach.

Bei der Anmeldung in Berlin:
Erst- oder Zweitwohnistz für mich und die Kinder?
Melde ich meinen Mann mit um? Wenn Ja als Erst- oder Zweitwohnsitz?
Und was ist mit dem Großen? (noch nicht volljährig)

Das alles ist ja sehr wichtig für die Steuererklärung.Vor allem wie das Pendeln berechnet wird.

Beim Pendeln wollen wir uns abwechseln: mal ich mit den Kleinen und mal mein Mann mit dem Großen.

Ich finde nur immer den Normalfall, in dem Vati übers Wochenende ins Eigenheim nach Hause zu Mutti und den Kindern kommt :smile:

Herzlichen Dank im voraus für alle Antworten!
Pat

Doppelte Haushaltsführung und Melderecht
Servus,

wo hier der Erst- und wo der Zweitwohnsitz gemeldet wird, ist für die Besteuerung (Thema: Doppelte Haushaltsführung) egal - das FA gleicht hier zwar routinemäßig Meldedaten ab, aber im Zweifelsfall käme es darauf nur an, wenn in § 9 Abs 1 Satz 3 Nr. 5 EStG etwas von „Erstwohnsitz“ oder „Zweitwohnsitz“ stünde - tut es aber nicht.

Das hier:

ICH werde mit unseren beiden Kindern nach Berlin in eine Mietwohnung ziehen, weil ich dort einen tollen Job bekommen habe.

spricht klar für eine berufliche Veranlassung der Gründung des doppelten Haushalts in Berlin.

Das hier:

Die beiden kleinen Kinder kommen mit mir, weil es in Berlin eine tolle Kinderbetreuung an den Schulen gibt.

spricht allerdings für eine private Mitveranlassung. Andererseits: Fragt danach jemand? Und: „… weil anders die notwendige Betreuung nicht gewährleistet ist“ klingt doch gleich viel beruflicher veranlasst und meint dasselbe.

Kurz: Für die ESt ist es egal, wie sich da im Einzelnen gemeldet wird. Das sollte sich meines Erachtens nur nach dem Melderecht richten (auch wenn böse Menschen sich, wenn sie eine Rolle spielt, da an der Zweitwohnungsteuer orientieren).

Schöne Grüße

MM

Hallo MM!
Melde ich in Berlin dann für mich und die Kleinen dann als Zweitwohnsitz und mein Mann und der Große lassen alles wie es ist?

Servus,

das täte passen, ja.

A propos: In Berlin geht die Zweitwohnungsteuer erst los, wenn man eine Zweitwohnung länger als ein Jahr innehat.

Schöne Grüße

MM

in Berlin ist man von der Zweitwohnungssteuer befreit, wenn die Wohnung aus beruflichen Gründen genommen wird!!

Danke!