Angenommen eine Stadt oder Gemeinde möchte eine Zweitwohnsitzsteuer erheben. Aufgrund welcher Kriterien darf sie dann entscheiden, wer diese Steuer zu zahlen hat? Muss da streng nach melderechtlichen Kriterien vorgegangen werden, oder kann der melderechtliche Wohnsitz vom Wohnsitz im Sinne der Zweitwohnsitzsteuer abweichen?
die Zweitwohnungssteuer ist - zumindest in meinem Bundesland - eine kommunale Steuer, die über kommunale Satzung erhoben wird. In eben dieser Satzung - und nicht im Meldegesetz - wird geregelt, wer für was steuerpflichtig im Sinne der Satzung ist. Allerdings dürften sich die meisten Zweitwohnungssteuersatzungen auf das jeweilige (Landes-)Meldegesetz beziehen. Als ein Beispiel dafür ist die Aachener Satzung: