Zweitwohnsitzsteuer bei Wohnung für Sohn Berlin

Hey, mein Sohn möchte eine Wohnung mieten. Da er Student ist ohne regelmäßiges eigenes Einkommen, bekommt er keine Wohnung in Berlin. Mit Bürgschaft der Eltern ebenfalls nicht.

Nun möchte ich (Mama), eine Wohnung für meinen Sohn und dessen Freundin mieten. Auf Grund meines hohen Verdienstes ist dies kein Problem. Im Mietvertrag wird mein Sohn aufgeführt (Mutter+Sohn bewohnen die Wohnung)

Die Freundin meines Sohnes wollen wir nicht angebene, da der Vermieter sicher keine zwei Studenten im Haus haben will oder?

Nun habe ich 4 Fragen.

  1. Muss ich Zweitwohnsitzsteuer zahlen (5% der KM) obwohl ich die Wohnung nicht nutze und nur den Mietvertrag unterschreibe.

  2. Muss die Freundin dem Vermieter gemeldet werden (Untermieter). Sie selbst muss für die Wohnung nichts zahlen.

  3. Am Kindergeldanspruch für meinen Sohn ändert sich ja nichts oder?

  4. Kann mein Sohn oder ich Wohngeld beantragen?
    Geht glaube nicht, da ich im Mietvertrag stehe und ich selber ein recht hohes Einkommen besitze.

Vielen Dank schon einmal im Voraus

Hallo,

ich finde diese Konstruktion etwas problematisch.

zu 1.Durch den Mietvertrag haben Sie rechtlich eine zweite Wohnung und müssen daher zahlen.

zu 2.Besser wäre es natürlich. Ohne Untermietvertrag hat die Freundin Ihres Sohnes keinerlei Rechte. Er könnte sie ohne Frist auf die Strasse setzen. Dem Vermieter kommt es meist nur auf die Personenzahl an.

zu 3. Der KG-Anspruch orientiert sich meines Wissens am Einkommen und nicht an der Wohnsituaton. Ist aber nicht mein Gebiet.

zu 4. Glaube ich eher nicht. Sie könnten versuchen, einen Vertrag zwischen einander zu machen, aber da Sie für den Sohn unterhaltspflichtig sind, wäre das linke Tasche / rechte Tasche.

MfG

Hallo,

die Steuer für die Wohnung sollten Sie mit dem Finanzamt klären.
Anmelden dürfen Sie sich dort nicht, weil Sie dort auch nicht wohnen.
Mit Ihrem Sohn könnten Sie einen Vertrag zur Untermiete
erstellen.
Die Freundin muss natürlich gemeldet werden. Deutschland hat eine Meldepflicht.
Reden Sie doch mit dem Vermieter. Das scheint die bessere Lösung zu sein.
Hinterlegen Sie doch einfach eine Kaution beim Vermieter.
Der Vermieter könnte sonst wegen arglistiger Täuschung, die Wohnung fristlos kündigen.
Wohngeld gibt es unter solchen Voraussetzungen auch nicht. Der Kindergeldanspruch bleibt unberührt.

Viele Grüße
Llissy

Hallo,

gerne antworte ich auf die Anfrage. Nun mal schnell in aller Kürze,
freue mich aber über eine Mail mit weiteren Fragen dann an
[email protected]

  1. Ja Steuer wird fällig ansonsten wäre es eine weitere Vermietung die
    dann USt pflichtig wäre und u.U. auch verboten!

  2. Klar muss man die angeben, sonst wäre es Betrug wenn da mal der
    Vermieter drauf kommt. Es gibt dann nur einen Trick wenn die
    Freundinn generell noch auf eine andere Wohnung bzw. Wohnsitz oder
    Postanschrift zurückgreifen könnte.

  3. Dann nicht, da Sie ja für alles aufkommen. Aber Achtung wenn Einnahmen
    über Ihren Sohn da sind, kann sich das ändern.

MfG

RR

Hallo,

kann nur zu Frage 2 etwas sagen.

  1. Muss die Freundin dem Vermieter gemeldet werden
    (Untermieter). Sie selbst muss für die Wohnung nichts zahlen.

Nein, solange sich (überwiegend) auch der Sohn in der Wohnung aufhält. Problematisch könnte es werden, wenn sich der Sohn für mehrere Monate (z.B. Auslandssemester) woanders aufhält und dann „nur“ noch die nicht im MV stehende Freundin da ist.

Viele Grüße,
FvS

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen…

MfG schoerschi

Hallo Schakal87,

zu Punkt 1: da würde ich meinen Steuerberater fragen, denn der kennt sich mit dem Steuerrecht bestens aus.

zu Punkt 2: Um unnötigen Ärger zu vermeiden (die Freundin wird sicherlich das eine oder andere Mal z.B. im Treppenhaus oder in der Wohnung gesehen) würde ich die Freundin auf alle Fälle anmelden und auch die Wohnsituation klar darstellen, da ansonsten z.B. die Nebenkosten für 3 Personen abgerechnet werden können.

zu Punkt 3: Beantwortet die zuständige Kindergeldstelle.

zu Punkt 4: Die Frage wurde im Prinzip ja schon selber beantwortet, ansonsten hilft hier auch die Stadtverwaltung/ Gemeindeverwaltung sehr gerne weiter.

MfG

petra0801

Also,
1.wohngeld,da Sie ja scheinbar noch unterhaltspflichtig sind(bis zum 27.Lebensjahr)bekommt er keines!
2.hier zwei interessante Links für Sie,dem 2.Link nach muss ihr Sohn nicht zahlen,wenn er keinen 2.wohnsitz angemeldet hat.D.h.wenn er der Mieter ist.Vielleicht kann er einen Mietvertrag bekommen über einen Makler,wenn Sie für die Miete aufkommen als Bürge?Versuchen könnten Sie es ja.

Hier Link 1:
http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/?page=stadt

Hier Link 2:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zweitwohnungsteuer

Ansonsten muss die Freundin nicht unbedingt im Vertrag erscheinen.Erklären Sie doch einfach dem Vermieter um was es geht.D.h.das er einzieht und Sie eigtl.nur den vertrag auf sich machen,da der Sohn kein einkommen hat.
Wenn Sie gut verdienen wird jeder Vermieter Sie mit Handkuss nehmen:wink:)

ohne regelmäßiges eigenes Einkommen, bekommt er keine Wohnung
in Berlin. Mit Bürgschaft der Eltern ebenfalls nicht.

Nun möchte ich (Mama), eine Wohnung für meinen Sohn und dessen
Freundin mieten. Auf Grund meines hohen Verdienstes ist dies
kein Problem. Im Mietvertrag wird mein Sohn aufgeführt
(Mutter+Sohn bewohnen die Wohnung)

Die Freundin meines Sohnes wollen wir nicht angebene, da der
Vermieter sicher keine zwei Studenten im Haus haben will oder?

Nun habe ich 4 Fragen.

  1. Muss ich Zweitwohnsitzsteuer zahlen (5% der KM) obwohl ich
    die Wohnung nicht nutze und nur den Mietvertrag unterschreibe.

  2. Muss die Freundin dem Vermieter gemeldet werden
    (Untermieter). Sie selbst muss für die Wohnung nichts zahlen.

  3. Am Kindergeldanspruch für meinen Sohn ändert sich ja nichts
    oder?

  4. Kann mein Sohn oder ich Wohngeld beantragen?
    Geht glaube nicht, da ich im Mietvertrag stehe und ich selber
    ein recht hohes Einkommen besitze.

Vielen Dank schon einmal im Voraus

Hallo,
wir können zu den steuerlichen Aspekten keine Auskunft geben, auch zu Ansprüchen aus dem Bundeskindergeld-Gesetz sind wir nicht so weit, um fallabschließend beurteilen zu können. Kindergeld sollte aber weiter gezahlt werden.

Von der Freundin des Sohnes würden wir gar nichts erzählen, außerdem darf ohnehin der Lebenspartner immer mit in die Wohnung, ohne dass der Vermieter darauf Einfluss nehmen kann.

Viele Grüße
JB

Hallo,

die Fragen 1, 3 und 4 sind eher steuerrechtlicher Natur, hierzu möchte ich mich nicht äußern.

Die Freundin sollte als weitere Bewohnerin gemeldet werden. Sie ist keine Untermieterin, sondern kann als Lebensgefährtin des Sohnes als „Dritte“ angesehen werden, deren Aufenthalt der Vermieter dulden muß.
Eine Anzeige des Einzugs reicht, der Vm muß dem nicht zustimmen.
Der (offizielle) Einzug und die Anzeige sollte zumindest nicht am 1.Tag des Mietvertragsbeginns erfolgen, dies würde keinen guten Eindruck hinterlassen.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Gruß
Sebastian

Auf jeden Fall sind Sie verpflichtet dem Vermieter die Karten offen auf den Tisch zu legen. Wer mit wem einzieht usw. Denn sollte es hinterher rauskommen, berechtigt dies zur fristlosen Kündigung. Mit den ganzen Mauscheleien wäre ich sehr vorsichtig.

Hallo schakal87,

zu den Punkten 3. und 4. kann ich keine Angaben machen.
Die Person, die den Mietvertrag unterschreibt und als Mieter im Vertrag steh, hat Rechte und Pflichten des Vertrags zu erfüllen.
Ob Sie letztendlich in der Wohnung wohnen oder nur Ihr Sohn ist unerheblich.
Die Freundin muß in jedem Fall dem Vermieter genannt werden. Sie könnten ja eine Untervermietung mit ihr eingehen, wenn die Wohnung drei Personen „verkraftet“. Der Vermieter kann ja nicht wissen, dass Sie nicht in die Wohnung einziehen werden.

Gruß Fred

Oha ganz schön schwierig :smile:
Also
zu Punkt 1 : Nicht in jeder Stadt wird diese Steuer erhoben. Da sie noch relativ umstritten. Am besten mal bei der betreffenden Gemeinde anfragen.
zu Punkt 2 : Also JEDE Person die im Haushalt lebt MUß gemeldet werden ob nun als Untermieter oder als Mieter. Hier geht es auch um Versicherungstechnische Gründe.
zu Punkt 3 : da kann ich dir leider nicht helfen Sorry
zu Punkt 4 : Ein Wohngeld kann nur dann beantragt werden wenn man ein relativ geringes Einkommen hat. Das wird wohl in deinem Fall nicht gehen.

Würde sich der Vermieter nicht damit einverstanden geben wenn dein Sohn und seine Freundin einziehen den Vertrag auf sich laufen lassen würden und du die Miete dann bezahlst ?
Grüße und viel Erfolg :smile:
Petra

Hallo …
zu 1. - keine Ahnung
zu 2. - Ja sie muss gemeldet werden, und zwar Sie und Sohn+Freundin
zu 3. - nein ich denke nicht ??, da Sie Hauptmieterin sind, genauso wie in Ihrer Hauptwohnung
zu 4. - Sie nicht, da Sie Hauptmieterin sind, aber ihr Sohn bzw. Freundin wohnt zur Untermiete und kann selbstverständlich Wohngeld bekommen (Untermietvertrag machen), außer Sie verdienen immer noch zu viel, dann aber die Freundin, da diese nicht verwandt ist

hallo,
warum machen Sie mit Ihrem Sohn nicht einen offiziellen Untermietvertrag? Kann der Vermieter nicht verhindern,nur informiert sollte er werden.
Sie bleiben alleiniger Ansprechpartner des Vermieters.
Die Freundin braucht meines Wissens nicht im Mietvertrag namentlich angegeben zu werden. Wir leben nicht im 19.Jahrhundert. Aber schaden tuts auch nicht. Wie Sie Ihren Untermietvertrag gestalten ist Ihre Sache. Gewöhnlich lehnt er sich an den Standardmietvertrag an.
Wohngeld könnte schon klappen, wenn der Sohn einen eigenen gültigen Mietvertrag hat. Hängt vom Alter des Sohnes ab.
Kindergeld weiss ich nicht.
Gruss
michael

Hallo,
in Bezug auf die Steuer würde ich einfach deinen steuerberater kontaktieren, den du ja wahrscheinlich aufgrund deines hohen Einkommens haben wirst.
Ob du für einen 2 Wohnsitz steuer zahlenmusst, weiss ich nicht, ich dachte immer, den kann man noch steuerlich geltend machen??!!! Aber wie gesagtm ein Thema für den Steuerberater oder direkt bei Finanzamt fragen, die sind auskunftspflichtig.
zu 2:
Ja, wenn sie dauerhaft darin wohnt, da dann die Nebenkosten höher sind. Ist sie allerdings regelmässig zu Besuch, ist das was anderes
zu 3:
nein
zu 4:
wahrscheinlich nein, denn du verdienst ja genug

Schönes WE