ein Famiele (Ehepaar mit Kind) will eine weitere Wohnung im gleichen Haus anmieten um ihre Wohnfläche zu vergrößern. Wie es aussieht, kommen sie nicht drum rum dort einen Zweitwohnsitz anzumelden.
Welche weitere legale Möglichkeit gibt es noch? Z.B. dass ein Ehepartner sich in der neuen Wohnung anmeldet und der andere in der alten bleibt. Fällt dann die gemeinsame Veranlagerung weg oder kann man argumentieren, dass man ja trotzdem noch zusammen wohnt, da die Wohnungen nur eine Etage auseinander liegen.
Die gemeinsame Ehegattenveranlagung ist auch möglich, wenn die Ehepartner in getrennten Wohnungen leben. Voraussetzung ist das Bestehen der ehelichen Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft. Um zu beurteilen, ob diese nach wie vor besteht, kann eine gemeinsame Wohnung ein gewichtiges Indiz sein, aber dieses ist keine konstitutive Voraussetzung.
ok danke. D.h. in der hier beschriebenen Konstellation liegt das Bestehen das einer Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft sehr nahe? Zu mal ja auch ein gemeinsames Schlafzimmer und Küche in der alten Wohnung bestehen bleibt? Konto etc. wird auch weiter gemeinsam geführt.
Das Finanzamt wird das eventuell gar nicht mitbekommen, da sich ja die Adresse bei der Ummeldung des einen Ehepartner nicht ändert. Und wenn doch, sollte die Verweisung auf das Wohnkonzept ausreichen?