mal angenommen, A ist Familienvater und wohnt mit der Familie in Niedersachsen; bezog Alg I und ihm wurde von der Arbeitsagentur (AA) vorgeschlagen, um eine Umschulung zu machen; hatte in Berlin eine Umschulung angefangen und dort für diese Zeit auch seinen Zweitwohnsitz angemeldet. Die Familie hat weiterhin in Niedersachen gewohnt und A ist zwischen Niedersachen und Berlin gependelt. Die Umschulung lief von Sep. 2009 bis Juni 2011.
Am 09.07.2012, also fast ein Jahr nach Ende der Umschulung (= Aufgabe des Zweitwohnsitzes), bekam A einen Brief von Finanzamt Berlin, dass er für den Zeitraum 2010–2011 Zweitwohnsitzsteuer (nach)zahlen muss. Natürlich hat A gleich mit seiner AA Kontakt aufgenommen und die Sache zwecks Kostenübernahme weitergeleitet (weil A zu diesem Zeitpunkt ja im Alg-I-Bezug stand); wie erwartet kam jedoch eine Absage. Inzwischen bezieht A Alg II und hat auch im Jobcenter (JC) nachgefragt, ob dieses ihm helfen könnte, was aber wie erwartet ebenfalls nicht machbar ist.
Was meint jetzt Ihr, welche Möglichkeiten A aus rechtlicher Sicht hat?
A weiß wirklich gar nicht, an wen er sich wenden soll.
Am 09.07.2012, also fast ein Jahr nach Ende der Umschulung (=
Aufgabe des Zweitwohnsitzes), bekam A einen Brief von
Finanzamt Berlin, dass er für den Zeitraum 2010–2011
Zweitwohnsitzsteuer (nach)zahlen muss.
Was meint jetzt Ihr, welche Möglichkeiten A aus rechtlicher
Sicht hat?
A weiß wirklich gar nicht, an wen er sich wenden soll.
An die zuständige Stelle von dem A den Brief erhalten hat.
außerdem hab ich das hier noch gefunden: http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/?page=stadt&id=7
In manchen Städten die Zweitwohnsteuer verlangen, kann man sich auch befreien lassen, wenn man weniger als 25000 Euro im Jahr verdient; ob das nun für Berlin auch zutrifft, hab ich nicht gefunden.
zuerst vielen Danke für antwort hab die Entscheidung von Bundesverfassungsgericht gelesen. ja A ist verheiratet und wie gesagt die Familie lebt weiterhin in Niedersachen. Was meinst du kann A inhand der Entscheidung von Verfassungsgericht die Beamten überzeugen?