Zweitwohnsitzsteuer trotz Alg II

Hallo zusammen,

mal angenommen, A ist Familienvater und wohnt mit der Familie in Niedersachsen; bezog Alg I und ihm wurde von der Arbeitsagentur (AA) vorgeschlagen, um eine Umschulung zu machen; hatte in Berlin eine Umschulung angefangen und dort für diese Zeit auch seinen Zweitwohnsitz angemeldet. Die Familie hat weiterhin in Niedersachen gewohnt und A ist zwischen Niedersachen und Berlin gependelt. Die Umschulung lief von Sep. 2009 bis Juni 2011.
Am 09.07.2012, also fast ein Jahr nach Ende der Umschulung (= Aufgabe des Zweitwohnsitzes), bekam A einen Brief von Finanzamt Berlin, dass er für den Zeitraum 2010–2011 Zweitwohnsitzsteuer (nach)zahlen muss. Natürlich hat A gleich mit seiner AA Kontakt aufgenommen und die Sache zwecks Kostenübernahme weitergeleitet (weil A zu diesem Zeitpunkt ja im Alg-I-Bezug stand); wie erwartet kam jedoch eine Absage. Inzwischen bezieht A Alg II und hat auch im Jobcenter (JC) nachgefragt, ob dieses ihm helfen könnte, was aber wie erwartet ebenfalls nicht machbar ist.

Was meint jetzt Ihr, welche Möglichkeiten A aus rechtlicher Sicht hat?

A weiß wirklich gar nicht, an wen er sich wenden soll.

Vielen Dank im Voraus!

Jimmy

Hallo,

Am 09.07.2012, also fast ein Jahr nach Ende der Umschulung (=
Aufgabe des Zweitwohnsitzes), bekam A einen Brief von
Finanzamt Berlin, dass er für den Zeitraum 2010–2011
Zweitwohnsitzsteuer (nach)zahlen muss.

Was meint jetzt Ihr, welche Möglichkeiten A aus rechtlicher
Sicht hat?

Ist A verheiratet, so fällt laut diesem Urteil http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20051011_1bvr1… keine Zweitwohnsteuer an

A weiß wirklich gar nicht, an wen er sich wenden soll.

An die zuständige Stelle von dem A den Brief erhalten hat.
außerdem hab ich das hier noch gefunden: http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/?page=stadt&id=7
In manchen Städten die Zweitwohnsteuer verlangen, kann man sich auch befreien lassen, wenn man weniger als 25000 Euro im Jahr verdient; ob das nun für Berlin auch zutrifft, hab ich nicht gefunden.

Vielen Dank im Voraus!

Bitte schön

Viel Gruß von Tara

Hallo Tara,

zuerst vielen Danke für antwort hab die Entscheidung von Bundesverfassungsgericht gelesen. ja A ist verheiratet und wie gesagt die Familie lebt weiterhin in Niedersachen. Was meinst du kann A inhand der Entscheidung von Verfassungsgericht die Beamten überzeugen?

Mit freundlichen Grüßen,

Jimmy