Zweitwohnsitzt im Krankeitsfall

Guten Tag,
gesetzt den Fall:
Ein Freund einer bestimmten Familie ist schwer krebskrank. Er würde an einer Fachhochschulklinik demnächst ambulant behandelt, die zwar nicht in der Nähe des Heimatortes liegt, aber im selben Bundesland. Die Anreise vom Heimatort an Therapietagen (Therapiedauerist unbestimmt) ist für ihn zu beschwerlich, sodass die befreundete Familie sich entschlossen hat, ihm ein Zimmer für unbestimmte Zeit zur Verfügung stellen, ohne dafür Geld zu berechnen.

Nun entstehen folgende Fragen:

  • Darf die Familie das?
  • Muss der kranke Freund einen Zweitwohnsitz am Therapieort anmelden?
  • Da er krebskrank ist, muss er dafür Steuern bezahlen?
  • Und: Da die Familie keine Miete von ihm nehmen will: Machen sie sich rechtlich strafbar in irgendeiner Weise? Worauf müsste sie achten?

Zuletzt: Wo müsste sich der Freund mit welchen Unterlagen anmelden?

Mit besten Dank und freundlichen Grüßen, Swetlana

Hallo Swetlana,

man darf in Deutschland immer zu Freunden oder Bekannten fahren und dort zu Besuch bleiben, so lange man möchte. Man muss deswegen keinen Zweitwohnsitz anmelden oder Steuern zahlen. Man muss auch keiner Behörde einen Grund dafür nennen, warum oder wie lange man sich bei Freunden/Bekannten in einem anderen Bundesland aufhalten will.

Auch die Freunde/Bekannten haben nichts zu befürchten, wenn sie ihrem Gast eine Couch oder das Gästezimmer kostenfrei zur Verfügung stellen. Es gibt keine zeitliche Begrenzung, wie lange man Besuch haben kann.

Anders verhält es sich, wenn eine Stadt für den Zweitwohnsitz Steuern erhebt und vermutet, dass jemand einen Zweitwohnsitz hat. Es gibt in Deutschland ein paar Städte, die so verfahren. Ein Indiz für einen Zweitwohnsitz wäre z.B., wenn der Name des Gastes auf der Klingel oder am Briefkasten steht.

Eine Einschränkung könnte es auch für Personen geben, die Asyl beantragt haben. Für sie könnte eine Bedingung lauten, dass sie sich nur in einem bestimmten Umkreis aufhalten dürfen. In diesem Fall könnte ein Gespräch mit der Ausländerbehörde helfen.

Viele Grüße
Maralena