N’Abend,
wenn ein Student seinen Hauptwohnsitz bei den Eltern in A-Stadt behalte und sich in B-Stadt, wo er studiere, mit einem Zweitwohnsitz anmelde - gibt es dann irgendeine Möglichkeit, die Zweitwohnsteuer zu umgehen? Die Entfernung zwischen A-Stadt und B-Stadt betrage etwa 250 km. BaföG-Unterstützung bekomme der Student nicht.
In B-Stadt wohne er zur Miete zusammen mit einer zweiten Person und sei nur recht selten bei den Eltern zu Besuch. Der Hauptwohnsitz soll aber aus anderen steuerlichen Gründen bestehen bleiben, die hier aber nicht weiter thematisiert werden sollen.
Die Kaltmiete betrage 426 €. Weitere 42,60 € pro Monat, die eigentlich fällig werden würden, kann sich der Student eigentlich nicht leisten.
Es wäre ja ungerecht, wenn die Steuer auf die komplette Miete angerechnet würde, da sie ja schließlich mit dem Mitbewohner, der in B-Stadt seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat, 50:50 geteilt werde.
Wie wird sowas berücksichtigt? Könnte man da nicht auch offiziell angeben, dass z. B. nur 20 % der Miete vom Studenten bezahlt wird. Dann wäre ja auch die Steuer entsprechend geringer.
Oder was wäre, wenn der Student bei Verwandten gratis wohnen dürfte??
Für jede hilfreiche Auskunft bin ich dankbar.
MfG,
Marius