Zweitwohnsteuer

N’Abend,

wenn ein Student seinen Hauptwohnsitz bei den Eltern in A-Stadt behalte und sich in B-Stadt, wo er studiere, mit einem Zweitwohnsitz anmelde - gibt es dann irgendeine Möglichkeit, die Zweitwohnsteuer zu umgehen? Die Entfernung zwischen A-Stadt und B-Stadt betrage etwa 250 km. BaföG-Unterstützung bekomme der Student nicht.
In B-Stadt wohne er zur Miete zusammen mit einer zweiten Person und sei nur recht selten bei den Eltern zu Besuch. Der Hauptwohnsitz soll aber aus anderen steuerlichen Gründen bestehen bleiben, die hier aber nicht weiter thematisiert werden sollen.
Die Kaltmiete betrage 426 €. Weitere 42,60 € pro Monat, die eigentlich fällig werden würden, kann sich der Student eigentlich nicht leisten.

Es wäre ja ungerecht, wenn die Steuer auf die komplette Miete angerechnet würde, da sie ja schließlich mit dem Mitbewohner, der in B-Stadt seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat, 50:50 geteilt werde.

Wie wird sowas berücksichtigt? Könnte man da nicht auch offiziell angeben, dass z. B. nur 20 % der Miete vom Studenten bezahlt wird. Dann wäre ja auch die Steuer entsprechend geringer.
Oder was wäre, wenn der Student bei Verwandten gratis wohnen dürfte??

Für jede hilfreiche Auskunft bin ich dankbar.

MfG,
Marius

Hallo,

Die Kaltmiete betrage 426 €. Weitere 42,60 € pro Monat, die eigentlich fällig werden würden, kann sich der Student eigentlich nicht leisten.

Das ist die Zweitwohnsteuer?

Es wäre ja ungerecht, wenn die Steuer auf die komplette Miete angerechnet würde, da sie ja schließlich mit dem Mitbewohner, der in B-Stadt seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat, 50:50 geteilt werde.

Nö. Wenn die lokale Satzung das so vorsieht, dann ist es so. Dann müssen das die Bewohner einer Wohnung ggf. unter sich aufteilen. Dafür müsste man eben die konkrete Satzung kennen. Kannst ja einfach mal als Beispiel irgendeine hier reinstellen. Am besten die von der Stadt, um die es hier fiktiv gehen könnte.

Wie wird sowas berücksichtigt? Könnte man da nicht auch offiziell angeben, dass z. B. nur 20 % der Miete vom Studenten bezahlt wird. Dann wäre ja auch die Steuer entsprechend geringer.
Oder was wäre, wenn der Student bei Verwandten gratis wohnen dürfte??

Was würde die Satzung dazu sagen? Meist wird dann von einer Miete ausgegangen, die für eine vergleichbare Unterkunft bezahlt würde.

Für jede hilfreiche Auskunft bin ich dankbar.

Grüße

Die Kaltmiete betrage 426 €. Weitere 42,60 € pro Monat, die eigentlich fällig werden würden, kann sich der Student eigentlich nicht leisten.

Das ist die Zweitwohnsteuer?

Ja.

Dafür müsste man eben die konkrete Satzung kennen.
Kannst ja einfach mal als Beispiel irgendeine hier
reinstellen. Am besten die von der Stadt, um die es hier
fiktiv gehen könnte.

http://zweitwohnsitzsteuer.de/satzung/49-halle(saale…

MfG,
Marius

Hallo,

dann könnte man sich nach Lektüre von § 2 (Steuerpflichtiger) und § 2 Steuermaßstab inzwischen die Fragen selbst beantworten oder Bedarf es noch weiterer Ausführungen?

Grüße

dann könnte man sich nach Lektüre von § 2 (Steuerpflichtiger)
und § 2 Steuermaßstab inzwischen die Fragen selbst beantworten
oder Bedarf es noch weiterer Ausführungen?

Also für mich ist das nicht aussagekräftig. Heißt das also, auch wenn 20 Personen in einer Wohnung für 4000 € Monatsmiete wohnen und nur eine davon einen Nebenwohnsitz hier angemeldet hat (die übrigen 19 haben den Hauptwohnsitz hier), dass alle zusammen 400 € pro Monat abzudrücken hätten? Das wäre ja ungerecht³!

MfG,
Marius

Hallo,

Also für mich ist das nicht aussagekräftig. Heißt das also, auch wenn 20 Personen in einer Wohnung für 4000 € Monatsmiete wohnen und nur eine davon einen Nebenwohnsitz hier angemeldet hat (die übrigen 19 haben den Hauptwohnsitz hier), dass alle zusammen 400 € pro Monat abzudrücken hätten? Das wäre ja ungerecht³!

Nee, so ist das nicht gemeint. Der Wohnungsbegriff nach dieser Satzung ist nicht der Gleiche, wie nach dem BBG oder vielleicht dem EStG. Es existieren in Deutschland die verschiedensten Definitionen davon, was eine Wohnung ist. Jedenfalls wäre man naturgemäß nur für den eigenen Anteil steuerpflichtig. So gibt man das auch in der Erklärung an. Gesamtschuldnerisch würde man dann auch nur für diejenigen Anteile dran sein, wo Leute ebenfalls zweitwohnsteuerpflichtig wären.
Der Grund weshalb man im Monent gar keine Satzung dazu auf den Seiten der Stadt findet könnte der hier sein: http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/halle-zweitwoh… ;o)

Grüße