man stelle sich vor person A hat einen hauptwohnsitz. aufgrund beruflicher umstände zieht person A in eine andere stadt, behält aber den hauptwohnsitz bei. ist person A verpflichetet sich in der neuen stadt anzuzmelden (zweitwohnsitz) oder muss er sich nicht zwingend melden.(es sei erwähnt, das es hier nicht um das umgehen einer zweitwohnsitzsteuer geht).
person A meint mal gehört zu haben, das man nur eine zustellungspflichtige adresse benötigt, welche ja durch den gemeldeten haupwohnsitz realisiert wäre.
mfg