Zweitwohnung

man stelle sich vor person A hat einen hauptwohnsitz. aufgrund beruflicher umstände zieht person A in eine andere stadt, behält aber den hauptwohnsitz bei. ist person A verpflichetet sich in der neuen stadt anzuzmelden (zweitwohnsitz) oder muss er sich nicht zwingend melden.(es sei erwähnt, das es hier nicht um das umgehen einer zweitwohnsitzsteuer geht).
person A meint mal gehört zu haben, das man nur eine zustellungspflichtige adresse benötigt, welche ja durch den gemeldeten haupwohnsitz realisiert wäre.

mfg

Hallo

Person A überwinde sich erst mal zu einer vernünftigen Anrede+Gruss

desweiteren wühle Person A hier mal im Archiv, dort wird Person A sicherlich fündig, da das Thema etliche mal durchgekaut wurde

LG
Mikesch

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