Hallo,
nehmen wir an, ein Arneitnehmer wohnt 20 km von der Arbeitsstelle entfernt. Zusätzlich mietet er sich aber noch eine Wohnung in unmittelbarer Nähe der Arbeitsstelle an, wo er gelegentlich auch schläft. In dieser Wohnung ist er aber offiziell nicht gemeldet, sprich es ist (noch) keiner Behörde bekannt, dass der Arbeitnehmer über diese Wohnung verfügt.
Könnte der Arbeitnehmer Aufwendungen (Miete, Nebenkosten etc.) für diese doppelte Haushaltsführung geltend machen?
Könnte man dem Arbeitnehmer Steuerhinterziehung vorwerfen, wenn er die Wohnung gegenüber dem Finanzamt verschweigt und für jeden Arbeitstag 20 km Arbeitsweg ansetzt, obwohl er an vielen Tagen gar nicht die 20 km zurückgelegt hat?
Oder muss der Arbeitnehmer gar mehr Steuern zahlen, da er nun weder doppelte Haushaltsführung noch Entfernungspauschale geltend machen kann?
In dieser Wohnung ist er aber
offiziell nicht gemeldet, sprich es ist (noch) keiner Behörde
bekannt, dass der Arbeitnehmer über diese Wohnung verfügt.
Das ist ein melderechtliches Problem (dafür gibts übrigens ggf ein Bußgeld…).
Dem FA hingegen ist das völlig wurscht.
Könnte der Arbeitnehmer Aufwendungen (Miete, Nebenkosten etc.)
für diese doppelte Haushaltsführung geltend machen?
Wenns denn eine doppelte Haushaltsführung ist, ja!
Könnte man dem Arbeitnehmer Steuerhinterziehung vorwerfen,
wenn er die Wohnung gegenüber dem Finanzamt verschweigt und
für jeden Arbeitstag 20 km Arbeitsweg ansetzt, obwohl er an
vielen Tagen gar nicht die 20 km zurückgelegt hat?
Ja!
Oder muss der Arbeitnehmer gar mehr Steuern zahlen, da er nun
weder doppelte Haushaltsführung noch Entfernungspauschale
geltend machen kann?
Wieso weder?
Könnte der Arbeitnehmer Aufwendungen (Miete, Nebenkosten etc.)
für diese doppelte Haushaltsführung geltend machen?
Wenns denn eine doppelte Haushaltsführung ist, ja!
Gibt es da keine Kriterien, wie z.B. Mindestentfernung?
Oder muss der Arbeitnehmer gar mehr Steuern zahlen, da er nun
weder doppelte Haushaltsführung noch Entfernungspauschale
geltend machen kann?
Wieso weder?
Naja, kann ja sein, dass er weder das eine noch das andere absetzen kann. Doppelte Haushaltsführung nicht, weil irgendwelche Kriterien nicht erfüllt sind und volle Entfernungspauschale nicht, weil er die Strecke nicht täglich fährt.
Gibt es da keine Kriterien, wie z.B. Mindestentfernung?
Natürlich gibts die-siehe R 9.11 LStR
Ob die erfüllt sind oder nicht - dafür reichen die Angaben nicht aus.
Naja, kann ja sein, dass er weder das eine noch das andere
absetzen kann. Doppelte Haushaltsführung nicht, weil
irgendwelche Kriterien nicht erfüllt sind und volle
Entfernungspauschale nicht, weil er die Strecke nicht täglich
fährt.
Ja kann schon passieren wenn es sich nicht um eine DHHF handelt.
Aber dann ist der AN ja nicht schlechter gestellt als alle anderen AN die am Arbeitsort auch wohnen.