Zweitwohnung angemietet-Doppelte Haushaltsführung?

Hallo,

wenn eine ledige Person nach drei Jahren Tätigkeit sich eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort sucht (aufgrund der Spritpreise und dem täglichen Staustehen)kann man dann die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung absetzen?? Die Hauptwohnung bleibt Lebensmittelpunkt; die Zweitwohnung wird in der Regel nur von Montag bis Mittwoch Abend benutzt.

Was muss man in diesem Zusammenhang besonders beachten, damit die Kosten anerkannt werden können?

Ich danke für alle Tipps! Gudrun

Solide Vermutung:
Kann man, aber nach zwei Jahren ist Schluss.
Wenn der Arbeitgeber es bezahlt, ist es dann zu versteuern
als einkommenswerter Vorteil.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kann man, aber nach zwei Jahren ist Schluss.

Seit VZ 2003 Zweijahresfrist aufgehoben -> Aufwendungen für Zweitwohnung geltend machen, Miete, Nebenkosten, Maklergebühren, Inserate,notwendige Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, Umzugskosten, Fahrtkosten für Besuch der Kinder oder Ehegatten …

Gruß Kurt

Kann man, aber nach zwei Jahren ist Schluss.

Seit VZ 2003 Zweijahresfrist aufgehoben -> Aufwendungen für
Zweitwohnung geltend machen, Miete, Nebenkosten,
Maklergebühren, Inserate,notwendige Einrichtungs- und
Ausstattungsgegenstände, Umzugskosten, Fahrtkosten für Besuch
der Kinder oder Ehegatten …

aber nicht die für die Hauptwohnung.

Gruß Kurt

Gott sei Dank sagte ich ja Vermutung.
Ich kenne einen Fall
aus Steuerjahr 2002, der war ganz schön geknickt,
gut dass Du das noch gesagt hast.
Wie siehts den aus mit Reisekosten?