Zweitwohnung - etwas speziell

Hallo,
wir (Ehepaar) wohnen bisher zusammen in B. B liegt 70 km vom Arbeitsort S vom Ehemann entfernt. Nun wird die Ehefrau in Kürze eine Arbeitsstelle im 100 km entfernten W antreten. S liegt genau auf der Strecke von B nach W. Deswegen werden wir eine Zweitwohnung in S mieten. Nun die Frage:
Die Ehefrau sollt die Wohnung mieten und sich dort melden, und alle Kosten einer Zweitwohnung geltend machen. Der Ehemann behält seinen Wohnsitz in B und setzt weiter die Entfernungspauschale ab.
Klappt das, obwohl Arbeitsstelle vom Ehemann und Zweiwohnung der Ehefrau beide in S liegen (nein nicht die selbe Straße, aber max 5 km entfernt), oder wird das FA unterstellen, dass der Ehemann ebenfalls die Zweitwohnung nutzt und die Entfernungskilometer nicht anerkennen.
Danke für Eure Einschätzung und evt. Tipps wie´s geht!

Frage von Wilhelm 90:

Ist meine Antwort dort angekommen?? Im Augenblick macht mein PC Sprenzchen!!

Hallo,
die Lösung ist so genau richtig. Bitte jedoch darauf achten, dass die Zweitwohnung die Größe von ca. 60 qm nicht überschreitet. Ansonsten sind dann alle Kosten die die Wohnung verursacht ( auch Einrichtung, Nebenkosten, Umzug, Kosten der Wohnungssuche sowie das 1. VJ die Mehraufwendungen für Verpflegung.
Gruß
Dieter

Hallo,

versuchen kann man alles. Auch wenn ich es für sehr unwahrscheinlich halte, daß Euch das jemand abkauft :smile: