Hallo ich habe in Bremen ein Studium angefangen und mich in einer Wohngemeinschaft eingemietet. Meinen Hauptwohnsitz habe ich bei meinen Eltern in Braunschweig belassen. Können meine Eltern meinen Zweitwohnsitz in Bremen steuerlich absetzen?
Hallo ich habe in Bremen ein Studium angefangen und mich in
einer Wohngemeinschaft eingemietet. Meinen Hauptwohnsitz habe
ich bei meinen Eltern in Braunschweig belassen. Können meine
Eltern meinen Zweitwohnsitz in Bremen steuerlich absetzen?
Diese Frage kann ich Dir nicht beantworten, hier solltest Du schon einen Steuerfachman fragen.
Gruß
Ja, für Sie ist die Wohngemeinschft in Bremen eine doppelte Haushaltsführung. Alle Studienkosten werden aber nur als Werbungskosten anerkannt, wenn Sie vorher schon eine abgeschlossene Ausbildung hatten. Dann können diese Werbungskosten als Verlustvortrag gehalten werden. Zur doppelten Haushaltsführung gehören auch die wöchentlichen Heimfahrten und die Verpflegungspauschale. Habe dieses gerade durch einen Einspruch erwirkt. Wenn Sie drekt nach dem Abitur studieren, können Sie diese Ausgaben als Sonderausgaben ansetzen, aber nur bis zu 4000,-Euro.Wirkt sich dann aber nur aus, wenn Sie auch Einkünfte haben.