Zweitwohnung in Steuererklärung

Hallo!

Ich werde zum 1.Jan.2011 eine neue Stelle in 150 km Entfernung zu meiner jetztigen Wohnung antreten, möchte aber zunächst aus familiären eine Zweitwohnung dort mieten. Ich habe vor Ort schon eine Wohnung in Aussicht, die ich ab Mitte Dezember mieten kann. Ich hatte eigentlich vor, die Wohnung bis zum Ende des Jahres fertig einzurichten, damit ich am 1.1. beruflich loslegen kann - wie sieht es aber mit den Kosten etc. für die Steuererklärung aus ?
Dass ich die Miete etc. ab Jan 2011 absetzen kann, ist mir bewußt, die Wohnungsausstattung würde ich ja aber schon Ende 2010 kaufen. Wann kann ich denn die Kosten für die Wohnungseinrichtung absetzen ? In der Steuererklärung 2010 (meinen Job trete ich ja erst 2011 an) oder 2011 (obwohl die Kosten 2010 angefallen sind) ?

Vielen Dank im Voraus !

Hallo, das dürfte schwierig bis unmöglich sein Kosten für Wohnungseinrichtung in 2010 abzusetzten.
Alles was irgendwie mit dem Beruf zu tun hat kannst Du aber in 2010 absetzten, wenn heuer gekauft. Folgerichtrig in 2011, wenn dann gekauft.
Was für eine Wohnungseinrichtung möchtest Du den absetzen?
Gruss Hermann

Danke für die schnelle Antwort. Ich habe bei der Wohnungseinrichtung nicht an Luxusartikel gedacht, sondern eher an die „Basisausstattung“: Schreibtisch, Bett, Schrank und Kleinkram (Lampen, Jalousie…) etc.

Die Kosten für die Einrichtung einer Zweitwohnung werden im Jahr des tatsächlichen Aufwands angesetzt.

Bezug der Zweitwohnung zum 01.02.2011, Anschaffung der Einrichtung im Jahr 2010.

Die Kosten der Einrichtung, werden in der Einkommensteuererklärung 2010 angesetzt.

Danke für die schnelle Antwort. Ich habe bei der
Wohnungseinrichtung nicht an Luxusartikel gedacht, sondern
eher an die „Basisausstattung“: Schreibtisch, Bett, Schrank
und Kleinkram (Lampen, Jalousie…) etc.

Hallo,
also bei (Schreibtisch)-Lampe und (Akten)-schrank sehe ich gute Aussichten auf Absetzbarkeit evtl. noch bei Schreibtisch, falls Du jetzt bereits ein Arbeitzimmer vom Finanzamt genehmigt hast.
Warum kaufst Du die Sachen nicht erst in 2011, dann ist die Notwendigkeit der Sachen noch eher begründbar.
Gruss Hermann

Guten Tag,

es handelt sich um ein sehr komplexes Thema Doppelte Haushaltsführung. Ich versuche anhand meiner schlauen Bücher eine Antwort zu finden.

Es muss sich um eine angemessene Unterkunft handeln, also kein Luxusappartement o.ä., sonst ist die volle Miete nicht absetzbar.
Die Einrichtungsgegenstände müssen notwendig sein und die Kosten hierfür nicht überhöht. Die Anschaffungskosten müssen auch bei mehr als 487,90 € brutto über die Nutzungsdauer aufgeteilt werden, sind also nicht voll im ersten Jahr als Werbungskosten abzusetzen. Bei Möbelstücken geht man von 13 Jahren Nutzungsdauer aus. Die Ablöse einer gebrauchten Einbauküche kann man auf 7 Jahre verteilen. Im Jahr der Anschaffung monatsgenau aufteilen. Für Gardinen und Vorhänge gibt es Höchstgrenzen, je Zimmer max. 184 €, Nebenräume max. 61 €.
Entstehen Werbungskosten, ohne dass entsprechende Einnahmen vorliegen (ist hier der Fall, wenn Sie bereits 2010 die Wohnung herrichten, aber erst 2011 den Job antreten), dann können diese als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden und sind bereits im Jahr der Bezahlung absetzbar. Voraussetzung ist ein ausreichend klarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit einer bestimmten Einkunftsart. Sie sind selbst dann abziehbar, wenn sie nicht zu dem gewünschten Erfolg führen, es handelt sich dann um vergebliche Werbungskosten (falls Ihnen vor Antritt des Jobs gekündigt werden würde, könnten Sie die Kosten für die Wohnung auch ansetzen, sofortige Kündigung natürlich notwenig, sonst unglaubwürdig, warum Sie die Wohnung trotz keinem Job dort behalten würden…).

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meinen Auskünften helfen und wenn Sie es wünschten, kann ich im Rahmen einer Mitgliedschaft im Lohnsteuerverein auch Ihre Steuererklärung anfertigen! Melden Sie sich einfach unter [email protected] oder mobil 0171 3402870.

Vielen Dank und viel Glück im Job!
K. Nestle

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Kosten sind grundsätzlich in dem Jahr abzusetzen, in dem sie bezahlt wurden.

Hallo,

das fällt dann unter „Doppelte Haushaltsführung“.
Was die Wohnungsausstattung betrifft, solltest Du Dich vor dem kaufen genau informieren, was man in welcher Höhe absetzen kann.
Am besten mal Konz lesen und/oder Steuerberater fragen, da Doppelte Haushaltsführung meiner Ansicht nach nicht ganz einfach ist.

Viele Grüße

Paola

Hallo MensaMan,

wie es mit Wohnungseinrichtung etc. mit steuerlicher Absetzbarkeit für Zweitwohnungen aussieht, kann ich nicht sagen. Da kenn ich mich gar nicht gut aus.

MFg gartehei

Hallo!

Ich bitte als Ertes um Entschuldigung für die verspätete Antwort. Ich war im Urlaub.
Die Wohnung kann schon in der Steuererklärung 2010 als doppelte Haushaltsführung angegeben werden. Es gilt der Abschluss des Mietvertrages. Bei den Kosten für die Einrichtung bin ich mir nicht sicher, ob sie abgesetzt werden können. Das sind eigentlich private Kosten und es gibt nur wenige Ausnahmen (Heimarbeitsplatz, nachweisbares Arbeitszimmer). Wenn das zutrifft, werden die Kosten im Jahr des Kaufes abgesetzt.
Sylke

Achtung:
Die Einkommensteuererklärung bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr!
D.h. die Kosten für den Zweitwohnsitz, die im Jahr 2010 entstanden sind (= bezahlt wurden) müssen unbedingt in der Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2010 angegebenen werden!

Ich sehe keine Probleme, wenn in der Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2010 unter Werbungskosten Arbeitnehmer die Kosten für die Anmietung und Einrichtung der beruflich bedingten Zweitwohnung ab Mitte Dezember 2010 - also kurz vor Arbeitsaufnahme in dieser Stadt - erfolgt.

Natürlich muss man dem Finanzamt nachweisen, dass ab 1.1.2011 in dieser Stadt die Arbeitsstelle angetreten wird (z.B. mit dem Arbeitsvertrag in dem auch der Arbeitsort angegeben ist).
Genau diese Begründung „ ich richte die Wohnung bis zum Ende des Jahres 2010 fertig ein, damit ich am 1.1.2011 beruflich loslegen kann“ würde ich dem Finanzamt geben.