Guten Tag,
es handelt sich um ein sehr komplexes Thema Doppelte Haushaltsführung. Ich versuche anhand meiner schlauen Bücher eine Antwort zu finden.
Es muss sich um eine angemessene Unterkunft handeln, also kein Luxusappartement o.ä., sonst ist die volle Miete nicht absetzbar.
Die Einrichtungsgegenstände müssen notwendig sein und die Kosten hierfür nicht überhöht. Die Anschaffungskosten müssen auch bei mehr als 487,90 € brutto über die Nutzungsdauer aufgeteilt werden, sind also nicht voll im ersten Jahr als Werbungskosten abzusetzen. Bei Möbelstücken geht man von 13 Jahren Nutzungsdauer aus. Die Ablöse einer gebrauchten Einbauküche kann man auf 7 Jahre verteilen. Im Jahr der Anschaffung monatsgenau aufteilen. Für Gardinen und Vorhänge gibt es Höchstgrenzen, je Zimmer max. 184 €, Nebenräume max. 61 €.
Entstehen Werbungskosten, ohne dass entsprechende Einnahmen vorliegen (ist hier der Fall, wenn Sie bereits 2010 die Wohnung herrichten, aber erst 2011 den Job antreten), dann können diese als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden und sind bereits im Jahr der Bezahlung absetzbar. Voraussetzung ist ein ausreichend klarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit einer bestimmten Einkunftsart. Sie sind selbst dann abziehbar, wenn sie nicht zu dem gewünschten Erfolg führen, es handelt sich dann um vergebliche Werbungskosten (falls Ihnen vor Antritt des Jobs gekündigt werden würde, könnten Sie die Kosten für die Wohnung auch ansetzen, sofortige Kündigung natürlich notwenig, sonst unglaubwürdig, warum Sie die Wohnung trotz keinem Job dort behalten würden…).
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meinen Auskünften helfen und wenn Sie es wünschten, kann ich im Rahmen einer Mitgliedschaft im Lohnsteuerverein auch Ihre Steuererklärung anfertigen! Melden Sie sich einfach unter [email protected] oder mobil 0171 3402870.
Vielen Dank und viel Glück im Job!
K. Nestle
=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…