Zweitwohnung Nachmelden, steuerlich Absetzen

Schönen guten Abend zusammen,

Hier zu meiner Frage: " Nehmen wir an jemand hat seit einem Jahr eine „Zweitwohnung“ in der Nähe seines Arbeitsgebers. Diese „Zweitwohung“ befindet sich ca. 300km einfach von seinem „Hauptwohnsitz“ entfernt. Seine Familie, Freunde, Fußballverein, andere Vereine, Freundin… alles in seiner Heimat „Hauptwohnsitz“. In dieser Zweitwohung hat er nicht einmal 20m² und ist auch nur zum schlafen in seiner Zweitwohnung. Normalerweiße ist er Montag Abend bis Freitag früh in dieser Wohnung, aber auch nicht jede Woche oft sind es auch 1 -2 Tage kürzer. Sein Problem ist: er hat diese Wohnung nicht angemeldet… jetzt stell er sich die Frage, kann er dies nachmelden oder hat dies Folgen für denjenigen…? Er würde die „Zweitwohnung“ gerne steuerlich Absetzen und auch die gefahrenen km… Welchen Rat hättet ihr für diese Person, wie würdet ihr vorgehn umd alles sauber abzuhandeln?

Vielen Dank für eure Informationen und Hilfe! Schönen Gruß

Das Melderecht interessiert das Steuerrecht nicht.
Dieser jemand kann also unabhängig von einer melderechtlichen Anmeldung die Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuerlich als Werbungskosten ansetzen, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Dieser Jemand sollte die melderechtliche Anmeldung jedoch schnellstmöglich nachholen, da sonst ein Bußgeld droht.