Zweitwohnung oder lieber fahren

Hallöchen,

also.

Angenommen ich habe eine Arbeitsstelle in Berlin und muß aus einem anderen Bundesland ca 115 km anreisen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten.

  1. Zweitwohnung 280euro mit allen Kosten, jeden Montag hin, Freitag zurück. Innerhalb der Woche ca 20 km zwischen Wohnung und Firma (also 10 mal 20km fahren)

  2. Jeden Tag 115km hin und 115km zurück

Die Zweitwohnung kann 2 Jahre lang abgesetzt werden. diese zeit ist bald rum. ich überlege nun, was im endeffekt inkl steuererklärung besser wird. Vielleicht könnt ihr mir etwas bei der berechnung helfen.im ersten fall komme ich auf 6500euro absetzbar und im zweiten fall auf 20000euro. wieviel ist das dann in bar? ist die rechnung richtig?wie lange muß ich fahren, um erneut eine zweitwohnung steuerlich geltend zu machen?
ich danke euch

grüße
m.

Hi,

hilft dir ein Blick in FAQ:844 weiter?

Eigentlich brauchst du für so etwas ein PC Steuerberechnungsprogramm, ist gar nicht so teuer. Mit den Monatsbeträgen kannst du ungefähr die Auswirkung berechnen. Werbungskosten :12 jeweils vom Monatslohn abziehen und berechnen lassen. Der Pauschbetrag von 2.000,-DM jährlich (Euro habe ich noch nicht im Kopf :wink: ist in den Tabellen schon eingerechnet, also jeweils vorher abziehen.

Viele Grüße
Cirwalda

Holla,

mir klingeln schon jetzt die ohren. eine einfache kleine rechnung so pi mal daumen reicht mir schon. bitte bitte.

grüße

m.

hi,

weil dir ja schon die „ohren klingeln“… (woher kommt denn das sprichwort).

variante 115km zu fahren. rechne nach, was dich die fahrerei kostet. wenn man mit 230 arbeitstagen rechnet sind das imho 52900 km p.a.

an werbungskosten wirst du 10.488,- werbungskosten ansetzen, wenn auch die laufleistung und somit auch entsprechende kosten nachweisne kannst. früher war die grenze ab der nachweise vorgelegt werden müssen bei 10TDM. also sammle tüv-berichte, werkstattrechnungen etc. und wnen du ganz heftig bist, machst du auch noch einen ordner mit spritrechnungen :wink:

dich kostet dann der spass folgendes: kosten für die 52900km abzgl. (10488 x steuersatz). je nach brutto ist der verschieden, also nichts zu sagen.

wenn du einen anhaltspunkt willst, rechne mal dein gehalt bei www.kgo.de aus.

da hast du die aktuelle lohnsteuer und nun nimmst du dein gehalt und minderst es um (10488 - 1044) / 12. dann hast du nochmal einen lohnsteuerbetrag.

die differenz sollte in etwa deine erstattung sein, wenn du nichts weiter ausser dem arbeitseinkommen hast.

  1. Zweitwohnung 280euro mit allen Kosten, jeden Montag hin,
    Freitag zurück. Innerhalb der Woche ca 20 km zwischen Wohnung
    und Firma (also 10 mal 20km fahren)

für die var. kannst du 2 jahre lang folgendes ansetzen: 12 x 280,–

jede woche 45,60 EUR fahrtkosten und natuerlich allen mist, den du doppelt kaufst (zweitfernsehen etc.). dazu kommen noch umzugskosten usw.

steuererstattungsberechnung für diese 2 jahre nach system wie oben!

im endeffekt musst du aber das angeben, was wirklichkeit ist. hast du die 2.wohnung, wäre der ansatz von mehrwerbungskosten wg. fahrten eine steuerhinterziehung.

gruss vom

showbee

Hi,

wie lange muß
ich fahren, um erneut eine zweitwohnung steuerlich geltend zu
machen?

nur bei Unterbrechung der Tätigkeit am auswärtigen Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen für 8 Monate beginnt eine neue Frist. Ohne Arbeitsortwechsel gilt das immer als ein doppelter Haushalt.

Cirwalda

jede woche 45,60 EUR fahrtkosten und natuerlich allen mist,
den du doppelt kaufst (zweitfernsehen etc.). dazu kommen noch
umzugskosten usw.

hallo showbee,

seit wann dient ein zweitfernseher dazu, einnahmen aus nichtselbstständiger arbeit zu erzielen, zu sichern oder zu erhalten?

Aufwendungen für die private Lebenshaltung i.S.v. § 12 nr. 1 EStG bleiben auch in einem beruflich veranlassten doppelten Haushalt nicht als Werbungskosten absetzbar.

Viele Grüßé
Gunnar

hi gunnar,

habe ich schon durchbekommen. habe den kleinen 36cm fernseher einfach als einrichtungsgegenstand unter LStR 43 Abs. 1 Satz 1 subsumiert und der bearbeiter hat „jep“ gesagt.

ich denke, wenn man nicht gerade eine home-multimedia-anlage für 4.000 EUR ansetzen will, sondern nur einen kleinen TV für 150,-- EUR ist das i.o.!

gruss vom

showbee

p.s. genau genommen sind ja alle aufwendungen zur dhhf § 12 EStG!

schön für deinen mandanten, richtig ist es meiner meinung nach trotzdem nicht (das finanzgericht niedersachsen ist da allerdings deiner meinung: http://www.focus-money.de/PM3D/PM3DD/PM3DD22/PM3DD22…. )

kein wunder, dass dem staat die einnahmen wegbrechen.

viele grüße
gunnar

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

danke erstmal für die hilfen. würde es ausreichen, wenn ich eine andere wohnung in einem anderen bundesland (brandenburg) nehmen würde, ohne den eigentlichen arbeitsort zu wechseln?

grüße

matthias

Danke schonmal an alle,

wenn ihr noch ideen habt, dann her damit.

grüße

m.

Hi,

das nächste Bundesland ist immer noch Deutschland :wink:
no chance.

Cirwalda

1 „Gefällt mir“