Moin, gibt es theoretisch (da rein erfundener Fall) die Möglichkeit, dass ein Stst. die Mietkosten absetzen kann, wenn er eine Zweitwohnung an der Arbeitsstelle unterhält und wie weit darf sie vom anderen Wohnsitz entfernt sein?
Merci
Moin, gibt es theoretisch (da rein erfundener Fall) die Möglichkeit, dass ein Stst. die Mietkosten absetzen kann, wenn er eine Zweitwohnung an der Arbeitsstelle unterhält und wie weit darf sie vom anderen Wohnsitz entfernt sein?
Merci
moin moin,
Möglichkeit, dass ein Stst. die Mietkosten absetzen kann, wenn
er eine Zweitwohnung an der Arbeitsstelle unterhält und wie
weit darf sie vom anderen Wohnsitz entfernt sein?
ein Selbstaendiger/Freiberufler kann die Kosten der Unterbringung an der Arbeits-/Projektstelle idR absetzen. Dabei ist es egal, ob das ein Hotel oder ein Apartment ist.
Und man kann das dann auch als Zweitwohnsitz deklarieren (einige Apartmentvermieter verlagen sogar einen zuegig vorgelegten Anmeldenachweis). Nur wird das Ganze unglaubwuerdig, wenn man aufgrund der Taetigkeit und somit der Anwesenheitszeiten am Zweitwohnsitz eigentlich einen Erstwohnsitz vor sich hat und diesen somit auch als solchen anmelden muesste.
Oder hab ich deine Frage jetzt nicht richtig verstanden?
Gruss
E.
Ei Servus,
die Frage „Erst- und Zweitwohnsitz“ betrifft Melderecht, nicht Steuerrecht.
Für eine doppelte Haushaltsführung gelten bei Selbständigen die gleichen Regeln wie bei Arbeitnehmern, obwohl dort, wo man diese vermuten würde - § 4 Abs 5 Nr. 6 EStG - nur von den in diesem Zusammenhang anfallenden Fahrtkosten die Rede ist: BFH vom 16.3.2010, VIII R 48/07.
Dass sich jemand, der fünf bis sechs Mal in der Woche am Ort der Tätigkeit übernachtet, längere Zeit im dortigen Haushalt als in dem aufhält, der seinen „Lebensmittelpunkt“ bildet, liegt auf der Hand. Das hat aber für das Thema „Doppelte Haushaltsführung“ keine Bedeutung.
@ Tokei-Ihto: Eine maximale Entfernung für einen zweiten Haushalt am Ort der Beschäftigung gibt es nicht. Wenn ein Fachmann für Güterfernverkehr aus Skoworodino als Ansprechpartner der RŽD bei der DB AG in Berlin-Potsdamer Platz arbeitet und unter der Woche in Berlin untergebracht ist und dort einen Haushalt unterhält, und seine Famillisch nebst Freunden und Datscha weiterhin in Skoworodino sind, sind die Kosten seines Berliner Haushaltes (dann im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht) Werbungskosten.
Wenn er von den RŽD abgebaut wird und dann mit einem Werkvertrag als selbständiger Consultant für die DB AG tätig ist, ändert sich bloß, dass die Kosten der doppelten Haushaltsführung dann keine Werbungskosten mehr sind, sondern Betriebsausgaben.
Kritisch wird es für ihn erst (auch betreffend ESt), wenn er sich in Berlin eine kleine Freundin zulegt und seine Familie nur noch zur Butterwoche, zu Ostern und vielleicht einige Tage im Sommer besucht.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder