Hallo,
arbeite seit September unter der Woche größtenteils in einer anderen Stadt (A) und habe dort meinen Erstwohnsitz angemeldet. Mein bisheriger Erstwohnsitz (B) ist damit nun der Zweitwohnsitz.
Ich halte mich also ca. 4 Tage in der Woche in A auf (Erstwohnsitz) und ca. 3-4 in B (Zweitwohnsitz). Nun erhalte ich von der Stadt meines bisherigen Erstwohnsitzes (B) ein Schreiben, daß ich ab 2005 Steuer auf meine Zweitwohnung zahlen soll, da die Stadt Geld benötigt und gezwungen ist, alle finanziellen unsd steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um ihre maroden Finanzen aufzubessern.
Davon abgesehen, daß es ein starkes Stück ist, wenn man das den Leuten auch noch so offen mitteilt (getreu dem Motto „ich bin pleite“ und jetzt wirst Du abgezockt) würde ich gerne wissen, was da an Geld auf einen zukommen kann, ob man sich dagegen wehren kann, wovon die Höhe der Zahlung abhängt und ob man wirklich einfach so mit dem Schwamm über alle Zweitwohnungs-Angemeldeten drüberwischen kann. Meine mich erinnern zu können, daß diese Zweitwohnungssteuer ursprünglich dazu gedacht war, die anzuzapfen, die nur ein bis zweimal im Jahr zu einer Ferienwohnung in eine Stadt oder einen Ort kommen und dort Urlaub machen oder so.
Danke für Euere Hilfe und Gruss,
Stefan
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