Zweitwohnung und ab 2005 Steuern - wie jetzt?

Hallo,

arbeite seit September unter der Woche größtenteils in einer anderen Stadt (A) und habe dort meinen Erstwohnsitz angemeldet. Mein bisheriger Erstwohnsitz (B) ist damit nun der Zweitwohnsitz.

Ich halte mich also ca. 4 Tage in der Woche in A auf (Erstwohnsitz) und ca. 3-4 in B (Zweitwohnsitz). Nun erhalte ich von der Stadt meines bisherigen Erstwohnsitzes (B) ein Schreiben, daß ich ab 2005 Steuer auf meine Zweitwohnung zahlen soll, da die Stadt Geld benötigt und gezwungen ist, alle finanziellen unsd steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um ihre maroden Finanzen aufzubessern.

Davon abgesehen, daß es ein starkes Stück ist, wenn man das den Leuten auch noch so offen mitteilt (getreu dem Motto „ich bin pleite“ und jetzt wirst Du abgezockt) würde ich gerne wissen, was da an Geld auf einen zukommen kann, ob man sich dagegen wehren kann, wovon die Höhe der Zahlung abhängt und ob man wirklich einfach so mit dem Schwamm über alle Zweitwohnungs-Angemeldeten drüberwischen kann. Meine mich erinnern zu können, daß diese Zweitwohnungssteuer ursprünglich dazu gedacht war, die anzuzapfen, die nur ein bis zweimal im Jahr zu einer Ferienwohnung in eine Stadt oder einen Ort kommen und dort Urlaub machen oder so.

Danke für Euere Hilfe und Gruss,
Stefan

Hi,

arbeite seit September unter der Woche größtenteils in einer
anderen Stadt

tja, das ist schon mal dumm von dir. Erstens, dass du arbeiten gehst und zweitens, dass du sogar bereit bist dafür teilweise in einer anderen Stadt zu leben :smile:)

Denn „Ziel“ der Zweitwohnungssteuer ist es genau die Leute abzuzocken, die durch ihre Lohnsteuer eh einen großen Teil des Steueraufkommens hervorbringen und damit diesen Staat finanzieren :wink:

(A) und habe dort meinen Erstwohnsitz
angemeldet. Mein bisheriger Erstwohnsitz (B) ist damit nun der
Zweitwohnsitz.

Tja, du solltest jetzt auf legale Art und Weise deine Erst/Zweitwohnsitze so legen, dass du am billigsten wegkommst. Beachte hierbei auch Ummeldekosten (Auto, Nummernschilder, Versicherungen) usw.

Ich halte mich also ca. 4 Tage in der Woche in A auf
(Erstwohnsitz) und ca. 3-4 in B (Zweitwohnsitz).

Entscheidend ist nicht nur die Aufenthaltsdauer, sondern auch die Lage des Lebensmittelpunktes.

würde ich gerne
wissen, was da an Geld auf einen zukommen kann,

Kiel 10%, Hamburg 8% der Kaltmiete. Andere Städte müsste man dort erfragen (homepage?).

ob man sich
dagegen wehren kann,

Klar kann man. Klage gegen das Gesetz :smile: Wenn du gewinnen solltest spendiere ich dir einen Kasten Markenbier :wink:

wovon die Höhe der Zahlung abhängt

siehe oben, Kaltmiete.
Manche Städte „befreien“ einen unter bestimmten umständen. Z.B. wenn man in einer WG wohnt oder studiert oder so.

Viele Grüße,
J~

Hallo,

Tja, du solltest jetzt auf legale Art und Weise deine
Erst/Zweitwohnsitze so legen, dass du am billigsten wegkommst.
Beachte hierbei auch Ummeldekosten (Auto, Nummernschilder,
Versicherungen) usw.

Ummeldekosten für Auto u. Nummernschilder kommen keine, da lt. Straßenverkehrszulassungsordnung die Zulassung auf die Nebenwohnung erlaubt ist, solange man dort gemeldet ist. Allerdings wird die Versicherung mosern, wenn vielleicht Landtarif besteht und künftige Hauptwohnung vielleicht unter Stadttarif läuft.
Ummeldekosten bei anderen Versicherungen fallen nicht an, höchstens Porto (pro Brief 55 Cent od. Tel.kosten).

Ich halte mich also ca. 4 Tage in der Woche in A auf
(Erstwohnsitz) und ca. 3-4 in B (Zweitwohnsitz).

Entscheidend ist nicht nur die Aufenthaltsdauer, sondern auch
die Lage des Lebensmittelpunktes.

Entscheidend ist aber ganz sicher die Aufenthaltsdauer am Ort
(siehe § 12 Abs. 2 Melderechtsrahmengesetz).

Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung (dies gilt für alle nichtverheirateten).
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie (dies gilt für alle verheirateten).

In Zweifelsfällen ist natürlich die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Lebensmittelpunkt ist. Kann der Wohnungsstatus aber nicht zweifelsfrei bestimmt werden, dann trifft wieder Satz 1 in Kraft und d.h. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung.

würde ich gerne
wissen, was da an Geld auf einen zukommen kann,

Kiel 10%, Hamburg 8% der Kaltmiete. Andere Städte müsste man
dort erfragen (homepage?).

In Nürnberg 10 % von der Nettojahreskaltmiete, Ausnahmen werden wahrscheinlich auch zugelassen, dazu befragt man am besten das jeweilige Steueramt der Stadt wo man die Steuer bezahlen soll.

Gruß
Sid