Wenn ich mit meinem schulpflichtigen Kind eine Wohnung bewohne,kann diese dann Zweitwohnung sein?
Ja, kann es.
Aber ich würde schon ein paar mehr Worte verlieren, um was es hier eigentlich geht. Meinst du nicht auch ?
Geht es um die Zweitwohnungssteuer ? Oder was anderes ?
MfG
duck313
Servus,
ja, kann sie - wenn das Kind mir Dir zusammen fernpendelt, könnte durchaus der Mittelpunkt der Lebensinteressen woanders sein.
Falls Du das Urteil des FG Münster vom 15. November 2013, Az. 14 K 1196/10 E, meinst: Erstinstanzliche Urteile haben als Präzedenzurteile keine Bedeutung.
Falls Du gar nicht von einer doppelten Haushaltsführung sprichst, wäre es hübsch, wenn Du erläutertest, worum es eigentlich geht.
Schöne Grüße
MM