Zweitwohnung

Hallo,
ich bin vor zwei Jahren aus meinem Haus ausgezogen und zu meinem Lebensgefährten gezogen.
Mein Haus steht seit dieser Zeit zum Verkauf und ist deshalb nicht mehr bewohnt.
Meine Gemeinde hat mich quasi genötigt, das ich einen Zweitwohnsitz für mein Haus, in dem ich nicht mehr wohne, anmelde. Ebenfalls fordert die GEZ weiterhin ihre gebühren, obwohl ich nicht mehr dort
wohne.
Meine Frage: Ist das seitens der Gemeinde mit der Zweitwohnung rechtens? oder hätte man dieses auch anders regeln können.
Vielen Dank im voraus.

https://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/news/2014/01/rundfunkbeitrag-wann-immobilieneigentuemer-zahlen-muessen.html

Rundfunkbeitrag müssen die Inhaber einer Wohnung zahlen, Inhaber ist dabei jemand, der diese Wohnung selbst bewohnt - ein leerstehendes Haus hat keinen Inhaber.

Beatrix

Hast Du Dich denn nicht am Hauswohnort abgemeldet, beim Freund neu angemeldet und der „GEZ“ mitgeteilt, das Du jetzt bei jemandem wohnst, der bereits Gebühren zahlt ?

doch das hab ich, aber ohne erfolg bei der gez.

ein Zweitwohnsitz schon.
Ob man sich dort überhaupt jemals aufhält ist doch nicht Sache der „GEZ“.
Es besteht aber die Möglichkeit sich dort aufzuhalten. Und das ist ja das typische eines Zweitwohnsitzes.

Man könnte aber belegen, wenn das Haus leer ist (unmöbliert), das man sich dort rein praktisch gar nicht aufhalten kann und folglich auch nicht zahlen muss.
Aber man müsste sich sicher auch nicht dort als Zweitwohnsitz anmelden.
Da man das aber gemacht hat (warum auch immer und ob die Aufforderung der Gemeinde richtig war mal dahingestellt) muss man auch den Rundfunkbeitrag für dieses Haus zahlen.

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Ist das Haus noch möbliert oder nicht?
Gruß
anf

Ausgezogen heißt das Zauberwort - also bewohnt man das Haus nicht mehr und unterliegt somit nicht mehr der Meldepflicht. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob das Haus noch möbliert ist. Fakt ist, dass man „ausgezogen ist und dort nicht mehr wohnt“.- somit sofortige rückwirkende Abmeldung zum tatsächlichen Auszugsdatum bei der Meldebehörde veranlassen. Kann nur sein, dass man sich dann einer Ordnungswidrigkeit schuldig macht, weil man evtl. nicht innerhalb der zweiwöchigen Meldefrist die Abmeldung durchgeführt hat.

Sobald die rückwirkende Abmeldung bei der Meldebehörde erledigt ist, sollte sich evtl. auch die Gebührenforderung des Beitragsservice erledigt haben - aber da kenne ich mich nicht wirklich damit aus.

Außerdem wäre noch einen Widerspruch gegen die „Nötigung der Meldebehörde“ einzulegen und sich genau schriftlich erklären lassen, warum die Anmeldung mit Zweiwohnung notwendig gewesen sein sollte (genaue Erklärung unter Angabe von gesetzlichen Bestimmungen).

Viel Gruß von Tara

Wie genau sah denn die Nötigung aus? Normalerweise läuft es doch so ab, daß man sich abmeldet und sich die Sache damit erledigt hat.

Noch ein Nachtrag: das ergibt so alles irgendwie nicht viel Sinn. Wenn man eine Wohnung vermietet und ein Mieter auszieht, muß man als Vermieter dort ja auch keinen Zweitwohnsitz anmelden.