habe gerade einen Brief bekommen, nach der ich eine Zweitwohnungssteuer bezahlen soll.
meine Fragen:
a) Kann eine Marktgemeinde eine Zweitwohnsitzsteuer gültig zum 1.1.05 abschliessen am 13.06.05 (also für die Vergangenheit)?
b) Ist es rechtens, die Steuer so zu staffeln, dass ich bei einer Gesamtmiete von 700 € (nur vom 1.1. bis 28.2.05 dort gewohnt)nach einer Staffelung dann 400 € zahlen soll?
c) Gibt es Härtefälle? Bin arbeitslos, kein Einkommen, auch kein Hartz IV weil noch als Student immatrikuliert.
d) Kann ich im Nachhinein meinen Zweitwohnsitz zum Hauptwohnsitz machen? Dies entspricht der Realität. Habe vergessen den ehemaligen Hauptwohnsitz pünktlich abzumelden.
Dankeschön
Benni