Zweitwohnungssteuer

habe gerade einen Brief bekommen, nach der ich eine Zweitwohnungssteuer bezahlen soll.

meine Fragen:

a) Kann eine Marktgemeinde eine Zweitwohnsitzsteuer gültig zum 1.1.05 abschliessen am 13.06.05 (also für die Vergangenheit)?

b) Ist es rechtens, die Steuer so zu staffeln, dass ich bei einer Gesamtmiete von 700 € (nur vom 1.1. bis 28.2.05 dort gewohnt)nach einer Staffelung dann 400 € zahlen soll?

c) Gibt es Härtefälle? Bin arbeitslos, kein Einkommen, auch kein Hartz IV weil noch als Student immatrikuliert.

d) Kann ich im Nachhinein meinen Zweitwohnsitz zum Hauptwohnsitz machen? Dies entspricht der Realität. Habe vergessen den ehemaligen Hauptwohnsitz pünktlich abzumelden.

Dankeschön

Benni

Hallo,

zu a), b) und c) kann ich leider keine Erkenntnisse beisteuern.

zu d): Geh zu deiner Hauptwohnungsgemeinde und melde diese rückwirkend zum tatsächlichen Auszugsdatum ab (ist völlig legal).

Im Internet haben schon viele Gemeinden Formulare zum Download bereit, einfach ausfüllen ausdrucken unterschreiben und per Post abschicken.
Falls deine Gemeinde keinen Download anbietet, versuch es mal unter www.einwohneramt.nuernberg.de (geht aber nur unter WINDOWS)! Aber dann nicht vergessen den Wohnort abzuändern, weil automatisch Nürnberg vorgegeben wird.

Gruß
Sid

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