Hallo zusammen,
weiss jemand, wie die Höhe der Zweitwohnungssteuer ermittelt wird? Folgender Fall: Jemand hat sich ein Haus gekauft, welches früher mal als Mehrfamilienhaus genutzt wurde, jetzt aber vom Käufer als Einfamilien-Ferienhaus genutzt wird. Das Haus wurde im März dieses Jahres gekauft und mindestens noch ein Jahr in Eigenregie renoviert, soll heißen: die nächsten 1,5 Jahre ist nicht mal an die Nutzung als Ferienhaus zu denken.
Danke für Infos und lieben Gruss
Ulli
Hi !
Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine Gemeindesteuer. Dies bedeutet, dass jede Gemeinde ihre eigenen Regeln dazu auftsellen kann, in welcher Höhe sie welche Tatbestände besteuern möchte.
Es sollte daher zuerst mal im Netz gesucht werden, ob die Gemeinde sich ünerhaupt ein solches Gesetz zugelegt hat (gibt sehr viele, die das nicht haben!) und dann am besten mal mit dem entsprechenden Link und den genaueren Fragen hier posten. Dann können wir da sicherlich auch etwas mehr draus machen.
BARUL76
hi,
die gemeindesatzungen geben die antwort (wie barul sagte), aber meist ist es ein satz wie 1-5% der nettokaltmiete oder vergleichsmietwert.
gruss vom
showbee