Zweitwohnungssteuer

Liebe Forumsteilnehmer, ein Student hat gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid (mehrfach) Einspruch erhoben.
Nun liegt ein neuer geänderter Bescheid mit Zahlungsaufforderung vor, es ist keine Widerspruchsfrist von üblicherweise einem Monat angegeben sondern unter dem Punkt „Rechtsbehelfsbelehrung“ ist folgendes aufgeführt:
Gegen den Bescheid vom… geändert mit Bescheid vom… in Gestalt dieses Widerspruchsbescheides kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheides Klage beim Verwaltungsgericht in… erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäfsstelle des Verwaltungsgerichtes … zu erheben.

Der Student hat auf diesen Bescheid erneut umgehend Widerspruch eingelegt, jedoch noch keine Klage.

Nun wird er von Mitarbeitern der Stadtverwaltung telefonisch kontaktiert und um verbindliche Abgabe eines Stundungsvorschlages zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer angehalten.

Der Student möchte aber die Zweitwohungssteuer nicht begleichen und somit auch keinen Stundungsvorschlag unterbreiten, da noch keine ENDGÜLTIGE Entscheidung in diesem Fall verfügt wurde und über eine Klageerhebung nachgedacht wird.

Wenn der Student nun einen Stundungsvorschlag unterbreitet (ca. 40 Euro/Monat) und diesen Betrag auch zahlt, gilt dies dann als Anerkennung der Zweitwohnungssteuerforderung???

Oder kann man solch eine Ratenzahlung UNTER VORBEHALT geleistet werden oder stellt dies ebenfalls eine Anerkennung dar???

Würde mich freuen, einen Rat zu erhalten, mit lieben Grüßen Anke

Liebe Forumsteilnehmer, ein Student hat gegen einen
Zweitwohnungssteuerbescheid (mehrfach) Einspruch erhoben.
Nun liegt ein neuer geänderter Bescheid mit
Zahlungsaufforderung vor,

Also wurde der Widerspruch beschieden

es ist keine Widerspruchsfrist von
üblicherweise einem Monat angegeben sondern unter dem Punkt
„Rechtsbehelfsbelehrung“ ist folgendes aufgeführt:
Gegen den Bescheid vom… geändert mit Bescheid vom… in
Gestalt dieses Widerspruchsbescheides kann innerhalb eines
Monats nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheides Klage
beim Verwaltungsgericht in… erhoben werden. Die Klage ist
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten
der Geschäfsstelle des Verwaltungsgerichtes … zu erheben.

Da steht doch alles drin, was der Student wissen/beachten muß

Der Student hat auf diesen Bescheid erneut umgehend
Widerspruch eingelegt, jedoch noch keine Klage.

Es geht aus dem Bescheid klar hervor, daß die nächste Instanz das Verwaltungsgericht ist. Wird die Klage nicht fristgerecht eingereicht, ist der Widerspruchsbescheid rechtskräftig, da kann der Student soviel Widerspruch einlegen, wie er oder sie will. Zum Verfahren empfiehlt sich die Lektüre - wenn es sich um eine Kommune handelt - des jeweiligen Landesverwaltungsverfahrensgesetzes.

Nun wird er von Mitarbeitern der Stadtverwaltung telefonisch
kontaktiert und um verbindliche Abgabe eines
Stundungsvorschlages zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer
angehalten.

Der Student möchte aber die Zweitwohungssteuer nicht
begleichen und somit auch keinen Stundungsvorschlag
unterbreiten, da noch keine ENDGÜLTIGE Entscheidung in diesem
Fall verfügt wurde und über eine Klageerhebung nachgedacht
wird.

Dann muß der Student das auch nicht tun, wenn die Klagefrist noch nicht abgelaufen ist, wo ist das Problem ?

Wenn der Student nun einen Stundungsvorschlag unterbreitet
(ca. 40 Euro/Monat) und diesen Betrag auch zahlt, gilt dies
dann als Anerkennung der Zweitwohnungssteuerforderung??

u. U. ja

Oder kann man solch eine Ratenzahlung UNTER VORBEHALT
geleistet werden oder stellt dies ebenfalls eine Anerkennung
dar???

Halte ich für zweifelhaft

Würde mich freuen, einen Rat zu erhalten, mit lieben Grüßen
Anke

Wenn Student weiterhin nicht zahlen will, empfiehlt sich nunmehr die Kontaktierung eines Fachanwaltes vor Ort, da das Thema ein sehr weites ist, mit umfangreichster Rechtsprechung, aber trotzdem nur aufgrund der konkreten Gemeindesatzung zu beurteilen ist.
Ist Student ein Anwalt zu teuer, dann sollte Student ganz schnell den Widerspruchsbescheid akzeptieren, die Steuer in Zukunft brav zahlen und einen vernünftigen Vorschlag zur Begleichung der Rückstände machen.

&Tschüß

Wolfgang

Hi,

so, jetzt hast duch ein Versehen ein Extra-Sternchen :smile:

Ist Student ein Anwalt zu teuer, dann sollte Student ganz
schnell den Widerspruchsbescheid akzeptieren,

  • oder prüfen ob er Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat
  • und/oder prüfen ob es legale Wege gibt dieser Schwachsinnssteuer zu entkommen. Z.B. durch Umzug in eine WG oder Wohnung mit Klo auf halber Treppe oder was sonst so in dieser Stadt so möglich ist.

die Steuer in
Zukunft brav zahlen

Mit den Zweitwohnungssteuern lassen sich die Gemeinden ihre eigene Unfähigkeit zum Finanzausgleich auch noch von den Bürgern bezahlen. Was kann denn der Steuerzahler dafür wenn die ihre Hausaufgaben nicht hinbekommen? Das ist echt kein Gründ zur Häme deinerseits.

Grüße,
J~

Guten Morgen Wolfgang und J…

Vielen Dank für Ihre/Eure Beiträg! Ich denke wir werden nun wirklich den Klageweg einschlagen, da ich das ganze hin und her langsam leid bin.

Zumal die ASTA Köln wohl überlegt, in dieser Angelegenheit einen Musterprozeß anzustreben…

Welches Fachgebiet muss denn ein Anwalt betreuen, um für diese Angelegenheit den richtigen zu finden?
Steuerrecht, Vertragsrecht oder ???

Einen schönen Sonntag und mit lieben Grüßen, Anke

Mit den Zweitwohnungssteuern lassen sich die Gemeinden ihre
eigene Unfähigkeit zum Finanzausgleich auch noch von den
Bürgern bezahlen. Was kann denn der Steuerzahler dafür wenn
die ihre Hausaufgaben nicht hinbekommen?

Hi,
das sehe ich völlig anders.
Typischerweise trifft die Zweitwohnungssteuer doch folgende Art von Mensch:
Meist Student, will seinen Erstwohnsitz in A bei den Eltern behalten, damit er dort weiterhin kostenlos Haftpflicht und Hausrat versichert ist und andere an den Erstwohnsitz gebundene Privilegien nutzt.

Tatsächlich verbringt er aber die meiste Zeit seines Lebens in B und nutzt dort Schwimmbäder, Theater, Stadtbücherei, Straßen und wofür die Gemeinde B noch so alles Geld ausgibt.

Nur geht eben B durch die - nebenbei meist ordnungswidrige - Meldepraxis seiner Einwohner pro Jahr ein Betrag von bis zu 10.000 EUR
aus der Verteilung der Einkommensteuer u.ä. durch die Lappen.

Gruß, trobi

Hiho,

das sehe ich völlig anders.

kanst du gerne.

Typischerweise trifft die Zweitwohnungssteuer doch folgende
Art von Mensch:
Meist Student,

Nö. z.B. Studenten aber auch Leute die bereit sind für einen (evtl. auch nur befristeten) Arbeitsplatz in eine andere Stadt zu ziehen und deren z.B. Ehe- oder Lebenspartner bzw. Kinder einen Job bzw Schulplatz in einer anderen Stadt hat/haben und/oder Leute die aus diversen anderen Gründen ihr soziales Umfeld nicht „mal eben“ so schnell wie einen Job woanders hin mitnehmen können.

Tatsächlich verbringt er aber die meiste Zeit seines Lebens in
B und nutzt dort Schwimmbäder, Theater, Stadtbücherei, Straßen
und wofür die Gemeinde B noch so alles Geld ausgibt.

Aha. Mal kurz überlegen was /Student/ denn so für Steuern zahlt:
-MwSt/Brandweinsteuer/Benzinsteuer usw (unabhängig vom Erstwohnsitz)
-Einkommensteuer (abhängig vom Erstwohnsitz, zahlt /Student/ aber gar nicht)

/Arbeitnehmer/ kann o.g. Einrichtungen aber auch nur ENTWEDER in der einen ODER in der anderen Stadt nutzen. Schließlich kann sich /Arbeitnehmer/ nur an einem Ort gleichzeitig aufhalten. Aber Steuern soll er zweimal zahlen??

Nur geht eben B durch die - nebenbei meist ordnungswidrige -
Meldepraxis seiner Einwohner pro Jahr ein Betrag von bis zu
10.000 EUR
aus der Verteilung der Einkommensteuer u.ä. durch die Lappen.

Die /Person/ ja bereits ordnungsmäßig gezahlt hat. Nämlich an A. Warum wendet sich B nicht an A und holt sich sein Geld DORT ab???

Grüße,
J~

Hohi,

Nö. z.B. Studenten aber auch Leute die bereit sind für
einen (evtl. auch nur befristeten) Arbeitsplatz in eine andere
Stadt zu ziehen und deren z.B. Ehe- oder Lebenspartner bzw.

Ich sprach von „typischerweise“. Die Ehepartner haben - wenn ich mich recht entsinne - auch eine Ausnahmeregel wegen Artikel 6 GG oder so.

Aha. Mal kurz überlegen was /Student/ denn so für Steuern
zahlt:
-Einkommensteuer (abhängig vom Erstwohnsitz, zahlt /Student/
aber gar nicht)

Was folgt daraus bitte ??? Die Verteilung der Steuern an die Gemeinden gibt es auch für Einwohner, die tatsächlich gar keine Steuern zahlen !

Die /Person/ ja bereits ordnungsmäßig gezahlt hat. Nämlich an
A. Warum wendet sich B nicht an A und holt sich sein Geld DORT
ab???

Weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt, ganz einfach.
B kann eben nicht die ganze Rechtsordnung ändern, sondern nur eine kommunale Steuersatzung erlassen.

Gruß, trobi

Tach,

Ich sprach von „typischerweise“. Die Ehepartner haben - wenn
ich mich recht entsinne - auch eine Ausnahmeregel wegen
Artikel 6 GG oder so.

da habe ich aber ganz andere Erfahrung.

Weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt,

Juhuu, du hast es verstanden :smile:
Weil der Staat nicht in der Lage ist die Steuern gerecht unter den Komunen aufzuteilen zieht er sie einfach zweimal ein. Ist ja auch viel einfacher als das eigentliche Problem anzugehen.

Im übrigen zahle ICH als Stadtbewohner auch massig Steuern die sich dann die Bewohner der Speckgürtel einheimsen. Denn Oper, Theater, Schwimmbad, Infrastruktur, usw. nutzen die auch ohne für die Verlusste aufzukommen.
Also komm hier bitte nicht mit Steuergerechtigkeit.

Grüße,
J~

Ich sprach von „typischerweise“. Die Ehepartner haben - wenn
ich mich recht entsinne - auch eine Ausnahmeregel wegen
Artikel 6 GG oder so.

da habe ich aber ganz andere Erfahrung.

Über Deine „Erfahrungen“ kann ich nicht urteilen.
Die Rechtslage gibst Du aber unzutreffend wieder.

Die Rechtsprechung des BVerfG ist da ganz eindeutig:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidunge…

Gruß, trobi

Verwaltungsrecht (owT)
&Tschüß

Wolfgang

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Danke Wolfgang!!!
LG Barbara