Hallo,
folgender Fall:
A studiert ca. 200 km entfernt von seinem eigentlichen
Wohnort in der Stadt AAA und hat natürlich dort auch
eine Ein-Zimmer-Appartemente, dass sein VATER auf den
Namen seines Vaters angemietet hat.
Die Stadt AAA hat nun vor 2 Jahren eine Zweit-Wohnungs-
Steuer erhoben, darauf hin hat Student A sich dort
mit Erst-Wohnsitz gemeldet und in der eigentlichen
Heimatstadt-Stadt B - mit Zweit-Wohn-Sitz angemeldet.
Nun wird aber seine eigentliche Heimatstadt -Stadt B-
auch diese Zweitwohnungssteuer einführen.
Student A ist nun in der Sitauation, dass er hälftig
in der Uni-Stadt A und in der Heimatstadt B wohnt,
in der Heimatstadt B wohnt er im Kinderzimmer in der
Wohnung seiner Eltern.
Ist es nun rechtens, wenn die Stadtverwaltung der
Heimatstadt B von ihm eine Zweiwohnungssteuer eintreiben
will, sie hat in diesbezüglich bereits angeschrieben.
Es ist ja so: Die Eltern von Student A unterhalten ihn
finanziell, er hat einen kleinen ca. 400 Euro-Job.
Jetzt müßten also die Eltern ihm den Betrag der
Zweitwohnungssteuer geben, damit ER diese dann an
die Heimatstadt B überweisen kann…
So einen Unsinn habe ich noch nie gehört.
Gibt es da Möglichkeiten dieser unsinnigen Zweit-Wohnungs-
Steuer zu entkommen. Das Kinderzimmer bei den Eltern ist
ca. 10 qm groß. Die Stadt B sagt, man müsse die Wohnungsmiete
der Eltern so aufteilen, dass er für diese 10 qm bezahlt und
anteilig für Wohnzimmer, Küche und Bad… das Haus ist aber
Eigentum der Eltern, dann sagt die Stadt wird die ortsübliche
Miete angerechnet.
WAS kann Student A jetzt machen, aus verschiedenen Gründen
müßte auch der Zweit-Wohnsitz in der Heimatstadt bleiben…
DANKE für JEDE Hilfe.
Grüße
Marie