Zweitwohnungssteuer

Hallo,

Ehepaar X bewohnt ein Einfamilienhaus. Nun gefällt es einem von beiden nicht mehr, sagen wir Faru X. Das Ehepaar mietet in einer anderen Stadt eine Wohnung an, in die vorerst (offiziell) nur Frau X einziehen soll. Herr X will später (offiziell) nachfolgen, wenn das gemeinsame Haus verkauft ist. Wird eine Zweitwohnungssteuer fällig?

Danke!
jetme

Hi,

Zweitwohnungssteuer ist keine überall gültige Steuer. Man müsste also wissen, wo die zweite Wohnung liegt.

Vom Wortsinn aus betrachtet, haben die Eheleute zwei Wohnungen und dann ist auch Zweitwohnungssteuer fällig.

Schöne Grüße
C.

Keine Zweitwohnungssteuer bei beruflichem Grund
Hallo,

sofern die Zweitwohnung aufgrund des „besseren gefallens“ bezogen wird, kann die Steuer anfallen.

Würde diese aus beruflichen Gründen bezogen, dürfte die Stadt keine Steuer erheben.

Siehe die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes (Az. 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03).

Viele Grüße
Frank

Hallo, das Haus steht in Niedersachsen und die Wohnung ist in Berlin.
Wenn nun aber eine Trennungsabsicht der beiden dahinter steckt? Herr X bewohnt weiterhin das Haus und Frau X zieht in die Wohnung. Gibt es nicht so was wie Trennung auf Probe?

Gruß jetme

Hallo,

Wenn nun aber eine Trennungsabsicht der beiden dahinter
steckt? Herr X bewohnt weiterhin das Haus und Frau X zieht in
die Wohnung. Gibt es nicht so was wie Trennung auf Probe?

Gruß jetme

freilich gibt´s Trennung auf Probe (dies hat aber rein gar nix mit den Meldeverhältissen oder eine evtl. Zweitwohnungssteuer zu tun),

Frau X wird ja in die andere Wohnung ziehen und in Haus nicht mehr wohnen (also warum sollte sie für die Adresse des Hauses weiterhin gemeldet sein, wenn sie dort nicht wohnt).

Also denn - Alleinige Wohnung (diese Bezeichnung betrifft nur den Wohnungsstatus) für die Wohnung anmelden. Dann fällt auch keine Zweitwohnungssteuer an, weil keine Zweitwohnung besteht.
Fall gelöst :wink:

Gruß von Sid

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