Ehepaar X bewohnt ein Einfamilienhaus. Nun gefällt es einem von beiden nicht mehr, sagen wir Faru X. Das Ehepaar mietet in einer anderen Stadt eine Wohnung an, in die vorerst (offiziell) nur Frau X einziehen soll. Herr X will später (offiziell) nachfolgen, wenn das gemeinsame Haus verkauft ist. Wird eine Zweitwohnungssteuer fällig?
Hallo, das Haus steht in Niedersachsen und die Wohnung ist in Berlin.
Wenn nun aber eine Trennungsabsicht der beiden dahinter steckt? Herr X bewohnt weiterhin das Haus und Frau X zieht in die Wohnung. Gibt es nicht so was wie Trennung auf Probe?
Wenn nun aber eine Trennungsabsicht der beiden dahinter
steckt? Herr X bewohnt weiterhin das Haus und Frau X zieht in
die Wohnung. Gibt es nicht so was wie Trennung auf Probe?
Gruß jetme
freilich gibt´s Trennung auf Probe (dies hat aber rein gar nix mit den Meldeverhältissen oder eine evtl. Zweitwohnungssteuer zu tun),
Frau X wird ja in die andere Wohnung ziehen und in Haus nicht mehr wohnen (also warum sollte sie für die Adresse des Hauses weiterhin gemeldet sein, wenn sie dort nicht wohnt).
Also denn - Alleinige Wohnung (diese Bezeichnung betrifft nur den Wohnungsstatus) für die Wohnung anmelden. Dann fällt auch keine Zweitwohnungssteuer an, weil keine Zweitwohnung besteht.
Fall gelöst