Zweitwohnungssteuer Befreiung

Hallo Forum!

In meiner Stadt kann man sich von der Zweitwohnungssteuer befreien lassen, wenn das eigene Jahreseinkommen unter einem bestimmten Betrag liegt.
Allerdings wird für die endgültige Befreiung der Steuerbescheid von 2010 verlangt.

Ist es wirklich so, dass für die Berechnung nur die Einkünfte aus 2010 relevant sind?

Das kommt mir irgendwie seltsam vor, weil sich innerhalb von 2 Jahren ja sehr viel an der finanziellen Situation ändern kann.

Vielen Dank!

Servus,

wenn man jetzt wüßte, um welche Stadt es geht, ließen sich die in der einschlägigen Satzung aufgeführten Befreiungsvorschriften konsultieren.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Also die Stadt ist Nürnberg!

Servus,

die Stadt Nürnberg hat die dort vorgesehenen Befreiungsmöglichkeiten in einem Merkblatt zusammengefasst dargestellt.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Befreiung von der Zweitwohnungsteuer für Geringverdiener:

  • die endgültige Befreiung. Für diese ist die Höhe der Einkünfte zwei Jahre vor dem Entstehen der Zweitwohnungsteuer nachzuweisen, d.h. für 2010 muss ein Nachweis über die Einkünfte 2010 geführt werden.

  • die vorläufige Befreiung. Diese kann beantragt werden, wenn die Einkünfte aktuell niedriger sind als zwei Jahre vorher. Hier kann jedes geeignete Mittel (Lohnabrechnung oder dergleichen) zum Nachweis vorgelegt werden.

Es geht dabei aber um zwei verschiedene Verfahren mit zwei verschiedenen Anträgen. Wer die endgültige Befreiung beantragt, muss einen ESt-Bescheid für das Vorvorjahr vorlegen. Wer einen Nachweis zur Höhe der laufenden Einkünfte vorlegen will, muss die vorläufige Befreiung beantragen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder