Hallo, liebe Experten!
Folgender Sachverhalt:
Ein unverheiratetes Pärchen lebt zusammen in einer Wohnung.
Person A studiert am Wohnort, Person B nimmt nun eine für 9 Monate befristete Arbeit in einer ca. 600km entfernten Stadt auf. Da die Eltern von Person B in der selben Stadt wohnen, in der der neue Arbeitsplatz liegt, kann B dort kostenlos wohnen, also ohne Miete etc. zu zahlen. B steht in der Wohnung der Eltern auch nicht im Mietvertrag.
Da der Job befristet ist, und B nach dieser Zeit auch wieder zu A in die gemeinsame Wohnung zurückkehren möchte, lohnt es sich für B also nicht, für so kurze Zeit eine Wohnung am Arbeitsort zu mieten.
Für die Wohnung, die B zusammen mit A bewohnt, steht B mit im Mietvertrag und zahlt auch weiterhin seinen Anteil der Miete, damit A dort wohnen bleiben kann und die Wohnung nicht verloren geht.
Nun die Fragen:
Ist B dazu verpflichtet, für die Wohnung seiner Eltern, in der er für 9 Monate kostenfrei unterkommt, eine Zweitwohngeldsteuer zu entrichten?
Muss B sich offiziell beim Einwohnermeldeamt ummelden? Gibt es Argumente dafür/dagegen?
Vielen Dank für eure Einschätzungen.
Beste Grüße