Zweitwohnungssteuer & Meldepflicht am Arbeitsort?

Hallo, liebe Experten!

Folgender Sachverhalt:
Ein unverheiratetes Pärchen lebt zusammen in einer Wohnung.
Person A studiert am Wohnort, Person B nimmt nun eine für 9 Monate befristete Arbeit in einer ca. 600km entfernten Stadt auf. Da die Eltern von Person B in der selben Stadt wohnen, in der der neue Arbeitsplatz liegt, kann B dort kostenlos wohnen, also ohne Miete etc. zu zahlen. B steht in der Wohnung der Eltern auch nicht im Mietvertrag.
Da der Job befristet ist, und B nach dieser Zeit auch wieder zu A in die gemeinsame Wohnung zurückkehren möchte, lohnt es sich für B also nicht, für so kurze Zeit eine Wohnung am Arbeitsort zu mieten.
Für die Wohnung, die B zusammen mit A bewohnt, steht B mit im Mietvertrag und zahlt auch weiterhin seinen Anteil der Miete, damit A dort wohnen bleiben kann und die Wohnung nicht verloren geht.

Nun die Fragen:
Ist B dazu verpflichtet, für die Wohnung seiner Eltern, in der er für 9 Monate kostenfrei unterkommt, eine Zweitwohngeldsteuer zu entrichten?
Muss B sich offiziell beim Einwohnermeldeamt ummelden? Gibt es Argumente dafür/dagegen?

Vielen Dank für eure Einschätzungen.
Beste Grüße

Hallo, liebe Experten!

Folgender Sachverhalt:
Ein unverheiratetes Pärchen lebt zusammen in einer Wohnung.
Person A studiert am Wohnort, Person B nimmt nun eine für 9
Monate befristete Arbeit in einer ca. 600km entfernten Stadt
auf. Da die Eltern von Person B in der selben Stadt wohnen, in
der der neue Arbeitsplatz liegt, kann B dort kostenlos wohnen,
also ohne Miete etc. zu zahlen. B steht in der Wohnung der
Eltern auch nicht im Mietvertrag.
Da der Job befristet ist, und B nach dieser Zeit auch wieder
zu A in die gemeinsame Wohnung zurückkehren möchte, lohnt es
sich für B also nicht, für so kurze Zeit eine Wohnung am
Arbeitsort zu mieten.
Für die Wohnung, die B zusammen mit A bewohnt, steht B mit im
Mietvertrag und zahlt auch weiterhin seinen Anteil der Miete,
damit A dort wohnen bleiben kann und die Wohnung nicht
verloren geht.

Nun die Fragen:
Ist B dazu verpflichtet, für die Wohnung seiner Eltern, in der
er für 9 Monate kostenfrei unterkommt, eine
Zweitwohngeldsteuer zu entrichten?

Mit de Zweitwohngeldsteuer sollten Besserverdienende" abgeschöpft werden , aber es ist nicht bekannt, dass dies auch, wenn beruflich bedingt, so wäre, zudem nicht in allen Bundesländern.
Zudem besteht bei den Eltern kein Mietverhältnis, was auch Grundlage einer evtl. 2.Wohnsteuer wäre,…

Muss B sich offiziell beim Einwohnermeldeamt ummelden? Gibt es
Argumente dafür/dagegen?

Man kann für eine längere Zeit die Eltern besuchen, die Meldepflicht ist ja nur zwingend gegeben, damit man für Behörden etc. erreichbar ist und wenn beim Freund wichtige Post kommt, da gibt es ja das Telefon,…
Man wird zudem ja den Freund regelmäßig besuchen ?
Schönen Tag noch.

Hallo,

Nun die Fragen:
Ist B dazu verpflichtet, für die Wohnung seiner Eltern, in der er für 9 Monate kostenfrei unterkommt, eine Zweitwohngeldsteuer zu entrichten?

Ob überhaupt eine anfiele, käme auf die entsprechende Satzung dieser Stadt an.

Muss B sich offiziell beim Einwohnermeldeamt ummelden? Gibt es Argumente dafür/dagegen?

Die Stadt hat vor allem finanzielle Interessen an einer Meldung als Zweitwohnung oder bevorzugt sogar als Erstwohnung. Aus diesem Grund wird da auch schnell man mit irgenwelchen Sanktionen gedroht, um Menschen von einer Anmeldung zu überzeugen. Für den B gibt es im Grunde keine Argumente dafür.
Dagegen spricht, dass man bei seinen Eltern durchaus auch mal zu Besuch sein darf. Außerdem wird B sicher nur maximal 4 Tage am Stück übernachten. Am Wochenende, freien Tagen usw. wird er ja zu Hause sein.

Grüße

Bis hierher schon mal danke, soweit hatte ich eigentlich das selbe im Sinn.

Ob überhaupt eine anfiele, käme auf die entsprechende Satzung
dieser Stadt an.

Ist das wirklich von Stadt zu Stadt verschieden, oder nur von Bundesland zu Bundesland? Die Eltern von B wohnen in einer Kleinstadt, auf deren Internetseite das Wort „Zweitwohnungssteuer“ gar nicht auftaucht. Kann man dann davon ausgehen, dass sie keine erhebt? Es wäre wohl nicht sehr ratsam, dass B sich dort direkt erkundigt, womöglich werden sonst schlafende Hunde geweckt? Die ca. 20km entfernt von B’s Eltern liegende Großstadt hingegen äußert sich ausführlich zu der Zweitwohnungssteuer auf ihrer Seite.
Hier heißt es: „Steuerpflichtig ist jede Person, die im Stadtgebiet eine Zweitwohnung innehat.“ Träfe auf B ja genau genommen nicht zu, da er keinen Mietvertrag dort abgeschlossen hat, also rein rechtlich gesehen keine Wohnung „innehat“, liege ich da richtig?

Dagegen spricht, dass man bei seinen Eltern durchaus auch mal
zu Besuch sein darf. Außerdem wird B sicher nur maximal 4 Tage
am Stück übernachten. Am Wochenende, freien Tagen usw. wird er
ja zu Hause sein.

Da B’s Zuhause 600km weit weg liegt, wird er vermutlich höchstens 1x im Monat und im Urlaub nach Hause fahren. Sind evtl. Regelungen über eine maximale „Besuchszeit“ bekannt?

Grüße

Man kann für eine längere Zeit die Eltern besuchen, die
Meldepflicht ist ja nur zwingend gegeben, damit man für
Behörden etc. erreichbar ist und wenn beim Freund wichtige
Post kommt, da gibt es ja das Telefon,…
Man wird zudem ja den Freund regelmäßig besuchen ?
Schönen Tag noch.

Vielen Dank für die Einschätzung.
So würde es B auch aus praktischen Gründen und der Einfachheit halber vermutlich auch halten wollen. B hat durch A ja am eigentlichen Wohnort für wichtige Dinge eine Kontaktperson. Die Adresse der Eltern würde B wohl nur dem Arbeitgeber und somit automatisch der Krankenkasse mitteilen.

Melderecht vs. Steuerrecht: 2ter Wohnsitz
Hi !

Hier muss zwischen den Regeln des polizeilichen Melderechtes einerseits und steuerlichen Regeln andererseits unterschieden werden.

Melderecht
Es gibt das übergeordnete bundeseinheitliche Melderechtsrahmengesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/index.html), aus welchem hier wohl die §§ 11 und 12 MRRG interessant sind. Daneben ist zu beachten, dass dieses Gesetz durch die einzelnen Bundesländer konkretisiert wird. Ob man sich also beim Bürgeramt/Einwohnermeldeamt, … polizeilich zu melden hat, ist nach den jeweils dort geltenden Bestimmungen zu beurteilen.

Steuerrecht
Die Zweitwohnungssteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde hat das Recht, keine Gemeinde hat die Pflicht, diese Steuerart zu erheben. Ob diese Steuer überhaupt und wenn ja in welcher Höhe anfällt, kann also nur anhand der Gesetze der jeweils beteiligten Gemeinden (Erst- und Zweitwohnsitz!!!) geprüft werden. Wenn auf der Internetseite einer Gemeinde keinerlei Hinweise auf eine Zweitwohnsitzsteuer/Zweitwohnungssteuer zu finden sind, ist dies ein Indiz, aber sicherlich kein Beweis, dass diese Steuer nicht erhoben wird. Welche Recherchemöglichkeiten dann für diese Gemeinde noch bleiben, hängt stark von der dortigen Verwaltungsstruktur ab. Ein kurzer Anruf in der Kämmerei (oder ähnliche) mit der Frage, ob diese Steuerart überhaupt erhoben wird, könnte aber Klarheit schaffen.

BARUL76

Hallo,

Ob überhaupt eine anfiele, käme auf die entsprechende Satzung dieser Stadt an.

Ist das wirklich von Stadt zu Stadt verschieden, oder nur von Bundesland zu Bundesland?

Das ist Stadtrecht, kann also in jeder Stadt anders sein bis dahin, dass es viele gar nicht haben.

Die Eltern von B wohnen in einer Kleinstadt, auf deren Internetseite das Wort „Zweitwohnungssteuer“ gar nicht auftaucht. Kann man dann davon ausgehen, dass sie keine erhebt?

Ausgehen kann man nicht davon, aber die Wahrscheinlichkeit ist doch recht hoch. Zudem könnte auch ein anders Wort verwendet werden.
Vielleicht schaust Du einfach mal hier nach. http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/?page=stadt
Bei den kleinen Städten bitte auf die Liste bitte auf „Alle Städte in…“ klicken.
Es wäre wohl nicht sehr ratsam, dass B sich dort direkt erkundigt, womöglich werden sonst schlafende Hunde geweckt?
Haha, genau.Die ca. 20km entfernt von B’s

Träfe auf B ja genau genommen nicht zu, da er keinen Mietvertrag dort abgeschlossen hat, also rein rechtlich gesehen keine Wohnung „innehat“, liege ich da richtig?

Nein, darauf käme es im Zweifelsfall nicht an. Die Definition läuft meist darauf hinaus, dass alles was vier Wände und ein Dach hat, im Sinne der Zweitwohnsteuersatzung als Wohnung gilt. Ein Mietvertrag ist nicht notwendig. Notfalls gilt als Bemessungsgrundlage die Miete für einen vergleichbaren Wohnraum.

Dagegen spricht, dass man bei seinen Eltern durchaus auch mal zu Besuch sein darf. Außerdem wird B sicher nur maximal 4 Tage am Stück übernachten. Am Wochenende, freien Tagen usw. wird er ja zu Hause sein. Da B’s Zuhause 600km weit weg liegt, wird er vermutlich höchstens 1x im Monat und im Urlaub nach Hause fahren. Sind evtl. Regelungen über eine maximale „Besuchszeit“ bekannt?

Na zumindest kennt das Meldegesetz eine 2 Monatsfrist unterhalb der keine Meldung erforderlich ist. Ist aber Ländersache und könnte in anderen Ländern anders sein.

Grüße