Zweitwohnungssteuer - Scheidungskind - gerecht?

Guten Tag,
Ich habe mich mal mit folgendem Gedanken auseinandergesetzt, finde aber keine Lösung.
Es handelt sich um Person Max
Er, gebürtiger Kölner, männlich aus dem Jahre 1986, hat ein Schreiben von der Stadt Köln bekommen, in dem drinnen steht, dass er eine „Zweitwohnungssteuer“ bezahlen muss, der ihm direkt als „Mahnungsbescheid“ zugeschickt wurde.

Max soll eine Summe 9xx bezahlen, da er versäumt hat, für die Wohnung B, diese Forderung zu begleichen. Somit nun das Mahnungsschreiben.

Angeblich hat Max einen vorherigen Bescheid ( angeblich einen Monat voraus ) nicht ernst genommen, wodurch ihm nun der Mahnbescheid zugeschickt wurde …

Sooo …
Es handelt sich in diesem Schreiben um die Zweitwohnungssteuer für Wohnung B, sprich die Wohnung seiner Mutter Eva ( sie ist Mieterin ), die auch bis 2015 noch öffentlich gefördert ist.
In diesem Hausstand ist Max, seit seiner Kindheit, gemeldet.
Da sich seine Eltern im Alter von 2 Jahren scheiden lassen haben, und sein Vater Claude das Sorgerecht bekommen hat, ist Max’s Erstwohnsitz, das Eigentumshaus seines Vaters C. (ca. 15 km vom Mutterwohnsitz entfernt ).
Seine Eltern haben jedoch in seiner Kindheit beschlossen, dass Max zusätzlich Wohnhaft bei Mutter Eva angemeldet werde, da sein Vater C. beruflich im Schichtdienst ist bzw. auch früher schon war.
M. habe schon seit Kindheit bei seiner Mutter, je nach Schicht seines Vaters C. , dementsprechend gehaust .

Max im Jahr 2006 sein Abi gemacht und ist Anfang 2007 als Zeitsoldat zur Bundeswehr gegangen. Er war das ganze Jahr auf Lehrgang gewesen, wodurch er einmal im Monat am Wochenende nach Hause gefahren ist. Max war zu dem Zeitpunkt Kasernenschläfer. Letztes Jahr im August, hat sich Max eine Eigentumswohnung gekauft, und ist BEIM Kauf, letzten Jahres, auch sofort dort eingezogen … Im Rathaus habe Max zeitlich seine Wohnsitze bei seinen Eltern, in den einzigen Wohnsitz seiner Eigentumswohnung umschreiben lassen.

Nun wäre nicht dieses Schreiben, dass Max für die Wohnung B ( seiner Mutter ), die öffentlich gefördert war bzw. immer noch ist, eine Zweitwohnungssteuer bezahlen muss.
Zur Info:
In der Wohnung B ist Mutter Eva letztes Jahr im August ausgezogen, wodurch diese Wohnung B nun durch eine neue Familie bewohnt wird. Max hat mit dieser Wohnung nun absolut keine Verbindung mehr.

Max erkenne aus dem Schreiben der Stadt keinen Zeitraum heraus, für welchen diese Steuer galten oder immer noch gelten sollen. Zudem gibt’s keine Erläuterung darüber, warum Max überhaupt Zweitwohnungssteuer bezahlen muss.

Somit hat Max sich dann mit der, auf dem Schreiben angegebenen Dame Dore, telefonisch in Verbindung gesetzt um mit ihr diesen Sachverhalt zu klären bzw. zu erläutern.
Dore war am Telefon durch seine Erklärung erschrocken, und gab ihm die Auskunft, den Mietvertrag über das Mietverhältnis seiner Mutter Eva mit der Wohnung B in Kopie an sie zu schicken. Zudem sollte Max nochmals schriftlich mitteilen, dass er Scheidungskind ist und seine Claude und Eva die Wohnsitze so erstellt haben.
Letztendlich meinte Dora auch, dass Max im Schreiben Auskunft geben soll, dass er das Erste schreiben nicht bekommen hat, und er, sprich Max, mit diesem Mahnschreiben als erstes konfrontiert wurde.

Diesen Anweisungen hat Max dann Folge geleistet, und die Unterlagen der Bearbeiterin Dora wieder zugeschickt.

Diesen Samstag hat Max dann die Rückantwort im Briefkasten gehabt, worin folgendes Stand:

( was Max sofort Auffiel, es ist nicht mehr die Rede von „Zweitwohnungssteuer“, sondern nur noch von „Nebenwohnsitz“… ? )

Sehr geehrter Herr Max ****

sie teilten mit dem Schreiben vom xxx mit, den Bescheid vom *** nicht erhalten zu haben und lediglich einen Mahnungsbescheid vom **** erhalten zu haben.
Der Bescheid vom *** wurde per Zustellungsurkunde, an die Adresse ( Eigentumswohnung von Max ) am xxx zugestellt.
Es ist somit davon auszugehen, das eine wirksame Bekanntgabe des Bescheides vom xxx stattgefunden hat.
Ich empfehle Ihnen daher einen sofortigen Kontenausgleich.

mfg,
Dora, ( die Max am Telefon zuvor beraten hat, sprich ihm seine angegebene Ansprechperson vom ersten Schreiben )

Diese Dame Dora hat Max heute nun auch angerufen um mit ihr nochmals zu kommunizieren.

Dora hat ihn zunächst warten lassen und ihm seine Akte rausgeholt.
Auf die Frage, warum im letzten Schreiben ihrerseits in keinster Weise auf den eigentlichen Sachverhalt eingegangen wurde, konnte Dora ihm nicht antworten.
Auf die Frage, wer denn diese Zustellungsurkunde, über den ersten Bescheid, unterschrieben hat, meinte Dora, dass es der Postbote war bzw. immer ist ???
Sobald ein Brief nämlich aus dem Haus geht, und im Briefkasten landet, der letztendlich Postbote unterschreibt, nennt man diesen Vorgang „per Zustellungsurkunde zugestellt“.
Dieses wusste Max persönlich wirklich nicht. Er war nur völlig unsicher und fragte Dora, ob dieses ihr Ernst sei, wodurch sie ab diesem Zeitpunkt immer unsicherer wurde.
Stattdessen wurde Max direkt mit einem anderem Thema konfrontiert, dass er angeblich auf ein Schreiben von ( Monat x 2007!!! ) nicht geantwortet haben sollte, und er nun 2 Jahre Zeit gehabt hätte, sich auf dieses Schreiben zu rechtfertigen… Dieses Schreiben ist angeblich auch von einem Postboten beglaubigt worden…
Warum Max erst jetzt, 2 Jahre später, einen weiteren Bescheid bekommen hat und er damals nicht weiter angeschrieben wurde, konnte Dora ihm nicht erklären.
Max hat aber gefragt, an welche Adresse dieses Schreiben von 2007 geschickt wurde, wodurch Dora mit einer vollkommen falschen Adresse entgegen kam.
Nach nochmaliger Nachfrage zwecks Buchstabierung dieser Adresse, ist Max beinahe vom Hocker geflogen.
Diese Adresse ist mir vollkommen falsch. Hausnummer, PLZ und Anfangsname ( von einem 3-teiligen Straßenname ) stimmen, der Rest war vollkommen falsch.
Dora meinte daraufhin einfach nur schnell:
Ich empfehle Ihnen nur den Kontoausgleich.
Dann fügte Dora schnell hinzu, dass Max sich mit ihrer Vorgesetzten in Verbindung bringen sollte, falls es noch weitere Fragen gibt. Der Name und Nummer dieser Frau wurde auf notiert, das Gespräch sofort beendet.

Warum Max diese Summe bezahlen muss weiß er bis jetzt immer noch nicht. ( er hat durch die aufgezählten Fakten so einen Schock am Telefon bekommen, wodurch er gar nicht mehr nach dem Sinn dieses Gesprächs gefragt, weil ihm, sprich Max, alles so Verrückt vor kam. )
Warum Max zunächst telefonisch gesagt wurde, dass er sich schriftlich rechtfertigen sollte ( in bezug auf Scheidungskind ), er auch eine Kopie vom Mietvertrag zwischen dem Mieter ( Mutter Eva ) und dieser Wohnung B zusenden sollte, weiß Max auch nicht.
Warum als Antwort wirklich NUR auf diese Mahnaktion eingegangen wurde, weiß Max noch weniger.
Und warum Max einfach keine Info bekommt, wie sowas zu Stande kommt, weiß er am wenigsten.

Kann man ihm jemand helfen ?

Hallo,

Ihr solltet schriftlich an den Vorgesetzten mitteilen, dass Max das Schreiben vor zwei Jahren nicht empfangen konnte, da die angegebene Anschrift nicht korrekt ist. Außerdem sollte um Vorlage der Zustellurkunde gebeten werden.

Für eine Mietwohnung, also den Nebenwohnsitz von Max, fällt grundsätzlich keine Zweitwohnungssteuer an, da es sich nicht um Wohneigentum sondern um Miete handelt.

Die Argumentation, dass Max nicht auf das Schreiben geantwortet hat und dass die Behörde daher zumindest für die vergangene Zeit Steuern verlangt, könnte zulässig sein. Jedoch nur wenn Max den Fragebogen der Stadt auch wirklich hätte erhalten können.

Gruß

Wenn Max dann doch aber die Zustellungsurkunde bekommen hat, worauf irgendein Postbote unterschrieben hat, kann es der Stadt doch eigentlich egal sein, da diese Zustellung nach ihrer interpretation dadurch regelrecht zugestellt wurde.

Könnte es dennoch sein, dass Max Zweitwohnungssteuier bezahlen muss, wenn es um Erstwohnsitz das Haus seines Vaters Claude und um zweitwohnsitz die Wohnung seiner Mutter Eva handelt ?
Max besitzt kein Wohneigentum bzw. keinen Mietvertrag mit irgendeinder Wohnung bzw. einem Haus …

Wieso meldet sich dann die Behörde einfach nicht mehr 2 Jahre?
Im ersten Schreiben ( dieses Mahnschreiben ) wurde auch gar nicht schriftlich darauf hingewiesen, dass dieses sich auf ein Schreiben um (Monat x) 2007! handelt.

Hallo Daniel,

Für eine Mietwohnung, also den Nebenwohnsitz von Max, fällt
grundsätzlich keine Zweitwohnungssteuer an, da es sich nicht
um Wohneigentum sondern um Miete handelt.

wie kommst Du denn darauf? Schau mal hier: http://www.konlus.de/steuerrecht_zweitwohnungssteuer…
unter 2. Wer zahlt Zweitwohnungssteuer?

Gruß, Karin

hallo,

zur Meldebehörde gehen, die Meldeverhältnisse der Neben(zweit)wohnung bei der Mutter klären. Ist diese abgemeldet? Wann wurde sie abgemeldet? Meldebescheinigung ausstellen lassen und an Behörde senden die den Zweitwohnungssteuer-Bescheid und Mahnung erstellt hat.

Falls Zweitwohnung nicht abgemeldet wurde, dies schleunigst nachholen (möglichst mit Auszugsbestätigung des Vermieters oder der Mutter). Und dann die Meldebescheinigung ebenfalls wie oben versenden.

Kann man ihm jemand helfen ?

Zweitwohnungssteuer zahlt man mittlerweile in vielen Gemeinden und Städten. Es hat keinen Einfluß ob man Scheidungskind ist oder nicht.
Hat man eine Zweitwohnung gemeldet und die Gemeinde verlangt diese kommunale Steuer, so ist man eben evtl. steuerpflichtig.

Gruss Sid