Ich habe mich vor 1 und 3/4 Jahren mit 2. Wohnsitz in einer Gemeinde angemeldet, die eigentlich Zweitwohnungssteuer und Kurtaxe verlangt.
Bis jetzt habe ich keine Aufforderung zur Erfassung oder Zahlung bekommen.
Muß ich mich selbst melden/ anzeigen?
Nein.
Vielleicht ist diese Steuer im Ort inzwischen abgeschafft.
Mit der Anmeldung hat man alles getan, was man muss.
Wer diese Art Steuer haben will muss selbst reagieren und einen Bescheid schicken.
Tipp: Erkundige Dich ob die Steuer und Kurtaxe noch erhoben wird und dann hake evtl. nach, was da vergessen wurde. Wäre ja auch in deinem Sinne, wenn die mögliche Nachzahlung nicht immens anwächst.
MfG
duck313
Moin zusammen,
diese Antwort ist leider im Regelfall unzutreffend. Die Zweitwohnungssteuer wird aufgrund einer entsprechenden Satzung der Wohnortgemeinde erhoben. Diese Satzungen sind von Ort zu Ort etwas unterschiedlich; allerdings enthalten sie regelmäßig die Verpflichtung, den Bezug einer Zweitwohnung anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht ist nicht gleichbedeutend mit der „normalen“ Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Sprich: Du bist verpflichtet, den Zweiwohnsitz beim Steueramt der Gemeinde besonders anzuzeigen; unterlässt Du die Anzeige musst Du damit rechnen, dass auch noch nach Jahren ein rückwirkender Steuerbescheid erlassen wird. Im Regelfall sind diese Anzeigepflichten auch bußgeldbewehrt.
Also: Den Ärger würde ich mir ersparen. Auf der Internetseite der Gemeinde finden isch hierzu wahrscheinlich Informationen.
Gruß,
Michael
Die Frage bezog sich nicht auf die Meldepflicht des Wohnsitzes sondern rein auf die Steuererklärung. Ein Steuerberater meinte, wenn man die Anmeldung zum Zweitwohnsitz getätigt hat, ist es Aufgabe der Kommune eine Aufforderung zur Zweitwohnungs- Steuererklärung zuzustellen. Anders als bei der Einkommensteuer. Dies ist also die offene Frage, Abwarten oder sich zur freiwillig Steuer anmelden.