Hallo,
ich habe einige Fragen zu folgendem Szenario:
Person A, die mit seiner Freundin (keinerlei rechtlicher Status) Person B in einer WG zusammenlebt und in Stadt A gemeldet ist, bekommt Mitte letzten Jahres eine Anstellung in Stadt B (ca. 400km entfernt).
Daraufhin erfolgt Kündigung des Mietverhältnisses in Stadt A jedoch keine Abmeldung in Stadt A, Meldung und Eingehen eines Mietverhältnisses in Stadt B (Neuer Arbeitsort).
Da Person A jedoch fast jedes Wochenende mit der Bahn nach A pendelt um Person B zu besuchen (Freitag-Sonntag) und Person B aus der WG ausziehen, bzw. eine eigene Wohung will, entsteht folgender Plan.
Person A mietet in A unter seinem Namen eine zweite Wohung an, die Person B dauerhaft bewohnt. Folgende Fragen:
- Ist diese Wohnung dann eine Zeitwohung oder ein Zweitwohnsitz ?
- Muss der Mietvertrag auf beide Personen laufen ?
- Gibt es bestimmte Vorgabn, wieoft Person A in der Wohnung sein muss?
- Kann man die Bahnfahrten zur neuen Wohung in A steuerlich absetzen ?
- Ist dieses ganze Szenario steuerlich eher negativ oder positiv zu sehen ?
Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten !
Jojob
Hallo,
ich habe einige Fragen zu folgendem Szenario:
Person A, die mit seiner Freundin (keinerlei rechtlicher
Status) Person B in einer WG zusammenlebt und in Stadt A
gemeldet ist, bekommt Mitte letzten Jahres eine Anstellung in
Stadt B (ca. 400km entfernt).
Daraufhin erfolgt Kündigung des Mietverhältnisses in Stadt A
jedoch keine Abmeldung in Stadt A, Meldung und Eingehen eines
Mietverhältnisses in Stadt B (Neuer Arbeitsort).
Da Person A jedoch fast jedes Wochenende mit der Bahn nach A
pendelt um Person B zu besuchen (Freitag-Sonntag) und Person B
aus der WG ausziehen, bzw. eine eigene Wohung will, entsteht
folgender Plan.
Person A mietet in A unter seinem Namen eine zweite Wohung an,
die Person B dauerhaft bewohnt. Folgende Fragen:
Ich hoffe ich habe alles richtig verstanden.
- Ist diese Wohnung dann eine Zeitwohung oder ein
Zweitwohnsitz ?
Wo widersprechen sich Zweitwohnsitz und Zweitwohung? Die Wohnung, die du nur am Wochenende bewohnst ist i.d.R. deine Zweitwohung bzw. dein Zweitwohnsitz. Ausser du nimmst die Wohung wo dein Arbeitsplatz ist als Zweitwohung. Dann kannst du 2 Heimfahrten pro Monat sogar steuerlich geltend machen
http://inhalt.monster.de/9311_de-de_p1.asp
- Muss der Mietvertrag auf beide Personen laufen ?
Nein. Nur muss Person B ja auch irgendwo angemeldet sein. Dazu kann sie entweder direkt sich beim Vermieter anmelden oder als deine Untermieterin einziehen.
- Gibt es bestimmte Vorgabn, wieoft Person A in der Wohnung
sein muss?
Um Wohnung in Stadt A als Hauptwohnsitz anzugeben muss der Lebensmittelpunkt auch dort sein (scheint bei dir ja gegeben zu sein)
- Kann man die Bahnfahrten zur neuen Wohung in A steuerlich
absetzen ?
nicht jedes Wochenende…aber eingie schon (s.o.)
- Ist dieses ganze Szenario steuerlich eher negativ oder
positiv zu sehen ?
Steuerlich sicherlich positiv in Bezug auf die Heimfahrten. Es könnte aber auch Zweitwohnsitzsteuer tc. erhoben werde, die andere Aspekte ausgleichen…
Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten !
Jojob