Die Vorgeschichte:
Ein Kundin erwirbt eine sehr teure Stoffhose, die perfekt sitzt und gut an der Figur anliegt, nur leider etwas zu lang ist. Da die Hose insgesamt genau das ist, was die Kundin suchte, nimmt sie ein paar Euro zusätzlich in Kauf, damit eine vom Verkäufer empfohlene Änderungsschneiderei die Hosenbeine kürzt.
Bei der Beauftragung dieser Änderungsschneiderei bittet die Kundin die Schneiderin auch die standartmäßig zugenähten Hosentaschen (die auf der Vorderseite) gleich mit aufzutrennen. Gesagt - getan.
Die Kundin holt die geänderte Hose aus der Änderungsschneiderei wieder ab und stellt zu Hause beim Anprobieren entsetzt fest, dass sich durch das Auftrennen der zugenähten, vorderen Hosentaschen der Sitz der Hose komplett verändert hat! Durch das Auftrennen ist die Hose vorne schlaffer geworden und wirft im Bereich des sogenannten Schamdreiecks sehr unansehnliche, horizontale Falten, die die Figur nicht mehr betonen.
Nun die knifflige Frage:
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Hat die Kundin noch Anspruch auf das gewöhnliche, zweiwöchige Rückgaberecht beim Verkäufer, da sich durch das Auftrennen die Hose derart verändert hat, dass sie die Kundin so nie gekauft hätte?
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Spielt es eine Rolle ob die Hosentaschen vom Käufer selbst oder von einem professionellen Dritten aufgetrennt wurden?
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Spielt die Änderung der Hosenbeinlängen eine Rolle?
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Ist es für die Kundin zumutbar, dass sich nach Auftrennen der Hosentaschen die Passform der Hose verändert?
Vielen Dank für die hoffentlich angeregte Disskusion!