Hallo,
Ehepaar A möchte dem Kind nach einer schweren Krankheit ein Zwergkanninchenpärchen kaufen. Vorerst erwarb Ehepaar A ein Männchen (im September 2005). Später will Ehepaar A nun ein Weibchen erwerben. Da sich dies, auf Grund der Jahreszeit (Februar)schwierig gestaltete wurden von Ehefrau vorab verschiedene Zoofachmärkte telefonisch kontaktiert um nach einem weiblichen Zwergkanninchen zu fragen.
Ehemann A fährt mit Kind zum Zoofachmarkt um dort das vorhandene weibliche Zwergkanninchen zu erwerben.
Jetzt stellt sich heraus, dass es sich bei dem Tier um ein Männchen handelt.
Kann Ehepaar A auf Grund dieses Sachverhaltest das Tier zurückgeben?
In den mitgegebenen Unterlagen zum Tier ist auf kein Geschlecht verwiesen, beim Kauf wurde aber ausdrücklich der Wunsch nach einem weiblichen Tier geäußert (Zeugen).
Durch das männliche Tier entstehen dem Ehepaar A erhebliche Mehrkosten, da beide männliche Tiere nicht in einem Käfig gehalten werden können. Außerdem besteht bei Kind weiterhin der Wunsch nach einem Pärchen.
Gruß Susanne