Zwergkanninchen - falsches Geschlecht

Hallo,

Ehepaar A möchte dem Kind nach einer schweren Krankheit ein Zwergkanninchenpärchen kaufen. Vorerst erwarb Ehepaar A ein Männchen (im September 2005). Später will Ehepaar A nun ein Weibchen erwerben. Da sich dies, auf Grund der Jahreszeit (Februar)schwierig gestaltete wurden von Ehefrau vorab verschiedene Zoofachmärkte telefonisch kontaktiert um nach einem weiblichen Zwergkanninchen zu fragen.
Ehemann A fährt mit Kind zum Zoofachmarkt um dort das vorhandene weibliche Zwergkanninchen zu erwerben.
Jetzt stellt sich heraus, dass es sich bei dem Tier um ein Männchen handelt.

Kann Ehepaar A auf Grund dieses Sachverhaltest das Tier zurückgeben?
In den mitgegebenen Unterlagen zum Tier ist auf kein Geschlecht verwiesen, beim Kauf wurde aber ausdrücklich der Wunsch nach einem weiblichen Tier geäußert (Zeugen).

Durch das männliche Tier entstehen dem Ehepaar A erhebliche Mehrkosten, da beide männliche Tiere nicht in einem Käfig gehalten werden können. Außerdem besteht bei Kind weiterhin der Wunsch nach einem Pärchen.

Gruß Susanne

Hallo,

Kann Ehepaar A auf Grund dieses Sachverhaltest das Tier
zurückgeben?
In den mitgegebenen Unterlagen zum Tier ist auf kein
Geschlecht verwiesen, beim Kauf wurde aber ausdrücklich der
Wunsch nach einem weiblichen Tier geäußert (Zeugen).

dann liegt ein Sachmangel mit den entspechenden Konsequenzen vor. Mehr: FAQ:1152 Da Nachbesserung eher ausscheidet, gibt ein Wandelungs- also Rückgaberecht. Da auszuschließen ist, daß sich das Geschlecht des Kaninnchens seit Kauf geändert ist, hat man dafür auch die vollen zwei Jahre Zeit.

Gruß,
Christian

P.S.
Erschreckend ist, daß sich mit der falschen Schreibweise Kan n inchen 84.600 Treffer finden lassen

Hallo Exc,

da dir das Kan(n)inchen so aufgefallen ist, ist mir als genaus „Krümmeligen“ auch das aufgefallen:

Da Nachbesserung eher ausscheidet, gibt
ein Wandelungs- Rücktritts- also Rückgaberecht.

Mfg vom

showbee

Hallo,

Kann Ehepaar A auf Grund dieses Sachverhaltest das Tier
zurückgeben?
In den mitgegebenen Unterlagen zum Tier ist auf kein
Geschlecht verwiesen, beim Kauf wurde aber ausdrücklich der
Wunsch nach einem weiblichen Tier geäußert (Zeugen).

dann liegt ein Sachmangel mit den entspechenden Konsequenzen
vor. Mehr: FAQ:1152 Da Nachbesserung eher ausscheidet, gibt
ein Wandelungs- also Rückgaberecht. Da auszuschließen ist, daß
sich das Geschlecht des Kaninnchens seit Kauf
geändert ist, hat man dafür auch die vollen zwei Jahre Zeit.

fraglich ist, ob es sich beim besagten Geschlecht um eine zugesicherte Eigenschaft handelt. Wahrscheinlich findet sich in den AGB der Zoohandlung eine „Keine-Geschlechter-Zusagen-Klausel“. Vielleicht mal nachschlagen.

moe.

Guten morgen,

da dir das Kan(n)inchen so aufgefallen ist, ist mir als genaus
„Krümmeligen“ auch das aufgefallen:

Da Nachbesserung eher ausscheidet, gibt
ein Wandelungs- Rücktritts- also Rückgaberecht.

achso, dann ist Kanninchen die vor 2002 gültige Schreibweise. Das wußte ich wiederum nicht.

Gruß,
Christian

fraglich ist, ob es sich beim besagten Geschlecht um eine
zugesicherte Eigenschaft handelt. Wahrscheinlich findet sich
in den AGB der Zoohandlung eine
„Keine-Geschlechter-Zusagen-Klausel“.

M.E. gab es genau zwei Anforderungen an das erworbene Tier: Kaninchen und weiblich. Bei Kaninchen ist die Geschlechtsbestimmung nun auch nicht so problematisch, daß sie nur unter größten Schwierigkeiten durchzuführen wäre. Insofern wäre m.E. eine entsprechende AGB-Klausel unwirksam.

Gruß,
Christian

Hallo,

Ehepaar A möchte dem Kind nach einer schweren Krankheit ein
Zwergkanninchenpärchen kaufen. Vorerst erwarb Ehepaar A ein
Männchen (im September 2005). Später will Ehepaar A nun ein
Weibchen erwerben. Da sich dies, auf Grund der Jahreszeit
(Februar)schwierig gestaltete

Ein kleiner, nicht rechtlicher, Tipp:
Hätte Ehepaar A das lokale Tierheim kontaktiert, dann hätten sie a)bestimmt ein weibliches Kaninchen bekommen (die MA der Tierhheime sind ca. 500mal besser qualifiziert, als die Zoohändler) und b)hätten sie dadurch einem Kaninchen und dem Tierheim einen schönen Dienst erwiesen, ohne dass ihnen dadurch irgendein Schaden entstanden wäre.

Grüße,

Anwar
*BITTE das nächste mal ins Tierheim*

Hallo!

Ihr habt Euch ja sicher an das Tier gewöhnt und wollt es auch nicht herum schupsen.

Ich würde sagen, lasst es kastrieren und vorher (und ein paar Tage danach) einfach getrennt vom Mädel. Fragt im Geschäft, ob sie Kosten übernehmen.

Ich denke, das ist die einfachste Lösung.

Gruß
Carmen

Hi

Ich würde sagen, lasst es kastrieren und vorher (und ein paar
Tage danach) einfach getrennt vom Mädel.

Ähmm, es gibt kein Mädel. Es wurde zuerst ein Männchen gekauft, das zweite sollte eigentlich eins sein, ist es aber nicht. Deswegen ja die Frage.

Gruß
diemaus

Da Nachbesserung eher ausscheidet

Hübsch formuliert!

Levay

Individualabrede geht AGB vor.

Levay

Hallo,

Bei Kaninchen ist die
Geschlechtsbestimmung nun auch nicht so problematisch, daß sie
nur unter größten Schwierigkeiten durchzuführen wäre.

Bei jungen Kaninchen braucht es dazu einen Fachmann mit geübtem Auge (bei Katzenwelpen übrigens auch). Dass ein Verkäufer im Zooladen oft kein solcher ist, ist eine traurige Tatsache.

Gruß,

Myriam

Hallo,

Bei jungen Kaninchen braucht es dazu einen Fachmann mit
geübtem Auge (bei Katzenwelpen übrigens auch). Dass ein
Verkäufer im Zooladen oft kein solcher ist, ist eine traurige
Tatsache.

Nein, Myriam. Verkäufer in Zootierhandlungen sind NIE Fachleute. Sonst könnten die da gar nicht arbeiten.

Grüße,

Anwar

Äh… sorry, wer lesen kann, ist klar im Vorteil…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Myriam,

Bei Kaninchen ist die
Geschlechtsbestimmung nun auch nicht so problematisch, daß sie
nur unter größten Schwierigkeiten durchzuführen wäre.

Bei jungen Kaninchen braucht es dazu einen Fachmann mit
geübtem Auge (bei Katzenwelpen übrigens auch).

ich weiß.

Dass ein
Verkäufer im Zooladen oft kein solcher ist, ist eine traurige
Tatsache.

Mag wohl sein, aber es stellt aber eben keinen unzumutbaren Aufwand dar und da es eben auch die klare Übereinkunft gab, daß es ein Weibchen sein sollte, war auch eins zu liefern.

Gruß,
Christian

Hallo,

Ehepaar A hat im betreffenden Zoofachmarkt Beschwerde eingelegt. Dort wurde sehr kulant reagiert, da auch der Zoofachmarkt die Tiere nach Geschlecht vorsortiert vom Züchter bekamen, dann fragt/schaut man natürlich nicht mehr nach.

Das Kaninchen wurde zurückgegeben (Bindung bestand noch keine so große, da sich das Tier offensichtlich und von Anfang an nicht mit dem schon vorhandenen Tier verstand) eine Vereinbarung über eine Beschaffung des Zoofachmarktes bei einem Züchter für ein passendes weibliches Tier wurde getroffen.

Nebenbei 1: Nachfragen vorab beim KreisTierheim ergaben, dass es kein unkastriertes weibliches Zwergkaninchen gab.

Nebenbei 2: Vielleicht hat Ehepaar A auch das Kaninchen falsch geschrieben, da sich unter Kanninchen 84.600 Treffer finden lassen…
Nein, vielmehr, weil sie die Aufmerksamkeit wecken wollten…

Danke auch im Namen des Kindes von Ehepaar A

Susanne