Mein Pa meinte, das es ne Kriegsregelung von 1920 oder so noch ist.
Damals galt man als reich viele Kinder zu haben,vielleicht deshalb diese 2er Regelung ?!?
Keine Ahnung
Hier noch ein kleiner Gesetzesauszug von der Seite http://www.zentralstelle-kdv.de/aktuell9.htm#05 :
- Dritter Bruder – wer zählt dazu
Wer zwei Brüder hat, die Grundwehr- oder Zivildienst geleistet haben, wird auf Antrag vom Wehr- und Zivildienst befreit (§ 11 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 3 Wehrpflichtgesetz; § 10 Abs. 2 Ziffer 3 Zivildienstgesetz). Umstritten war in der Vergangenheit, wer zu den Brüdern zählt. Neben den Voll-, Halb- und Adoptivbrüdern zählen jetzt auch die Stiefbrüder dazu. Im Rahmen einer Eingabe an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages (Pet 5-13-14-50064-060151) ist geklärt worden:
„Die … erteilte Auskunft, daß der von Stiefgeschwistern geleistete Wehr- und Zivildienst nicht zu einer Befreiung vom Wehrdienst beitragen kann, entsprach der damaligen Weisungslage. Zwischenzeitlich wurden die Wehrersatzbehörden jedoch angewiesen, auch den Dienst von Stiefgeschwistern bei der Befreiung eines Wehrpflichtigen zu berücksichtigen.“
Unverändert werden freiwilliger Wehrdienst von mehr als zwei Jahren, geleisteter Dienst im Zivil- und Katastrophenschutz und Dienst in fremden Armeen bei der „Dritt-Brüder-Regelung“ nicht angerechnet.
und hier http://www.zentralstelle-kdv.de/aktuell3.htm#E07 steht dazu noch :
Dritte-Brüder-Regelung höchstrichterlich eingegrenzt
Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Entscheidungen zur Befreiung dritter Brüder von der Wehrpflicht klargestellt, daß nur voll geleisteter Dienst von der aktuellen Dauer (zur Zeit mindestens 10 Monate Grundwehrdienst / 13 Monate Zivildienst) und auch nur der im Gesetz genannte Dienst angerechnet werden kann, also z.B. nicht der Dienst im Zivil- und Katastrophenschutz. (vgl. KID 743/II-b Dritter Bruder, Befreiung bei vollem Dienst von zwei Brüdern; und KID 744/II-b Dritter Bruder, Befreiungsgründe, gesetzliche abschließend)
Eventuell mal hier reinschauen :
http://www.deutsches-wehrrecht.de/
Ein anderes Forum sagt aus,das diese 3-Brüder-Regelung noch dazu gekommen ist, da sonst der Name der Familie ausgestorben wäre…
Grüße
Blue
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