Also, ich habe nicht vor, jetzt zu sehen, ob irgendwo bestätigt wird, dass eine Zwillingsgeburt durch Kaiserschnitt zwei Geburten im Rechtssinne sind; für mich aber liegt das doch sehr nahe. Dass der Verwandtschaftsgrad - mit all seinen rechtlichen Folgen - nicht davon abhängen kann, ob die Zwillinge per Kaiserschnitt geboren wurden oder nicht, ist für mich selbstverständlich.