Zwillingsnachwuchs - was nun?

Hallo WWW’ler,
ein Beamtenehepaar (BaWü) bekommt 2fachen Nachwuchs.
-LBV ist zuständig für Kindergeld, „Kindbezogene Leistungen“ (was ist das?) und den Familienzuschlag.
Stimmt das?

Wie sieht es aus mit dem Elterngeld? Vater plant in der Mutterschutzzeit (3 Monate bei Zwillingen, stimmt das?) 2 Monate Elternzeit zu nehmen.
Er bekommt 67% des letztjährigen Nettogehalts? Wird das auf die Bezüge der Mutter (die ja in der Mutterschutzzeit weiterlaufen?) angerechnet?

Wo muss man hinlaufen, damit mal eine solide Finanzplanung für das nächste Jahr gemacht werden kann? Habe keine Ahnung wer was wie lange an wen zahlt…

Grüße
jartUl

In Frankfurt gibt es einen Verein für Mehrlingsgeburten gebeutelte Eltern - musst da mal googeln - da wird einem in vielerlei Hinsicht geholfen.

Gruß,
Alexandra

ein Beamtenehepaar (BaWü) bekommt 2fachen Nachwuchs.

Erstmal Glückwunsch!

Ich kann leider nur für Beamte in Bayern sprechen…

Erstmal die Fakten:

  • 14 Monate GESAMT-Elternzeit
  • max. 12 Monate pro Elternteil (bleiben normalerweise 2 für den Mann)
  • 67% minus eine kleine Pauschale, angerechnet werden die letzten 12 vollendeten Kalender/Arbeitsmonate
  • Bei Frauen wird bis 8 Wochen nach der Geburt das Regelgehalt weitergezahlt (gilt somit auch für die Mutterschutzzeit), die Elternzeit beginnt aber mit der Geburt (man bekommt also nur gut 10 Monate Elterngeld, die Elternzeit ist aber tatsächlich 12 Monate)
  • 2x Kindergeld (164 € für die ersten beiden, je Kind, seit 01.01.2009)

Was ich nicht weiß: Wieviel mehr es gibt bei Zwillingen.

Hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.

Gruß,
Bernd

In Frankfurt gibt es einen Verein für Mehrlingsgeburten gebeutelte Eltern

In Köln auch: Doppelpack

Viele Grüße

Hallo Bernd,

  • Bei Frauen wird bis 8 Wochen nach der
    Geburt
    das Regelgehalt weitergezahlt

bei Früh- und Mehrlingsgeburten aber schon **bis 12 Wochen nach der

Geburt**

. Das hat der UP richtig geschrieben.

Gruß, Karin

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  • Bei Frauen wird bis 8 Wochen nach der
    Geburt
    das Regelgehalt weitergezahlt

bei Früh- und Mehrlingsgeburten aber schon bis 12
Wochen nach der Geburt
. Das hat der UP richtig geschrieben.

Er hat es als Frage formuliert, aber trotzdem danke für die Info.

Gruß,
Bernd