Zwingen zur Kündigung?

Hallo,

folgendes Szenario: Ein Arbeitnehmer X hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.1.2012. Sein Arbeitgeber fordert ihn nun auf, zum 31.12.2011 selbst zu kündigen. Er wolle ja nur alles Gute für X und dann sei auch seine Beurteilung (es klang nach Arbeitszeugnis) besser wenn er selber kündigt. X hat diese Forderung mit dem Versuch der Epressung auch per Mail.
X hatte schon den Termin beim Arbeitsamt. Die Dame dort sagte X, dass er auf gar keinen Fall darauf eingehen sollte.

  1. Frage: Darf der Arbeitgeber das verlangen?

  2. Frage: hat nicht jede Kündigung (auch z.B. ein Auflösungsvertrag) eine Frist? Bis 31.12. sind es ja nur noch 2 Wochen.

  3. Frage: Sieht X es richtig, dass wenn er selber kündigt oder einen Auflösungsvertag macht 12 Wochen Sperre von ALG1 bekommt?

  4. Frage: Darf der Arbeitgeber ein schlechteres Arbeitszeugnis schreiben nur weil der Arbeitnehmer nicht selber kündigen will?

  5. Frage: Wenn ein schlechtes Arbeitszeugnis kommt: kann sich der Arbeitnehmer im schlimmsten Fall vor dem Arbeitsgericht auf die E-Mail (Androhung eines schlechten Zeugnisses) berufen?

  6. Frage: der Abteilunsgleiter ist derselben Meinung wie der Arbeitgeber. Der Abteilungsleiter wird dem Arbeitgeber einen Leistungsbericht schreiben (das war vorher schon bekannt) aufgrund dessen das Arbeitszeugnis geschrieben wird. Wie kann X sicherstellen, dass kein unfaires Arbeitszeugnis zustandekommt wenn er nicht selber kündigt?

Danke im voraus.

Jessica

Hallo,

  1. Frage: Darf der Arbeitgeber das verlangen?

Verlangen: nein
Vorschlagen darf man mal alles… allerdings ist die Drohung mit dem schlechteren Zeugnis schon im Bereich einer Nötigung!

  1. Frage: hat nicht jede Kündigung (auch z.B. ein
    Auflösungsvertrag) eine Frist? Bis 31.12. sind es ja nur noch
    2 Wochen.

Ein Aufhebungsvertrag ist nicht an eine Frist gebunden.
Allerdings wird das Arbeitsamt das als Eigenkündigung werten.

  1. Frage: Sieht X es richtig, dass wenn er selber kündigt oder
    einen Auflösungsvertag macht 12 Wochen Sperre von ALG1
    bekommt?

Nicht generell aber in diesem Fall schon

  1. Frage: Darf der Arbeitgeber ein schlechteres Arbeitszeugnis
    schreiben nur weil der Arbeitnehmer nicht selber kündigen
    will?

Nein!

  1. Frage: Wenn ein schlechtes Arbeitszeugnis kommt: kann sich
    der Arbeitnehmer im schlimmsten Fall vor dem Arbeitsgericht
    auf die E-Mail (Androhung eines schlechten Zeugnisses)
    berufen?

Ja, aber das ist halt dann ein Indiz

  1. Frage: der Abteilunsgleiter ist derselben Meinung wie der
    Arbeitgeber. Der Abteilungsleiter wird dem Arbeitgeber einen
    Leistungsbericht schreiben (das war vorher schon bekannt)
    aufgrund dessen das Arbeitszeugnis geschrieben wird. Wie kann
    X sicherstellen, dass kein unfaires Arbeitszeugnis
    zustandekommt wenn er nicht selber kündigt?

Keine Ahnung!

Ich würde ich mich sofort nach einem neuen Job umsehen („ich bin zwar ungekündigt aber aufgrund der Auftragslage würde mich mein jetziger Chef gleich gehen lassen…“).
Ob man jetzt Ende Januar oder gleich auf Jobsuche geht macht keinen Unterschied und wenn’s gleich klappt dann ist der Ärger so oder so vorbei.

Viele Grüße

Lumpi

Hallo,

danke für die Antwort!

X ist natürlich schon länger dabei, sich zu bewerben und wartet nicht bis er am 1.2. arbeitslos wird (ist ja nicht das Ziel).

Grüße
Jessica

Ich mag mich irren, aber läuft ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht sowieso einfach aus und bedarf keiner Kündigung?

Ich mag mich irren, aber läuft ein befristetes
Arbeitsverhältnis nicht sowieso einfach aus und bedarf keiner
Kündigung?

War hier doch garnicht gefragt…

Hallo,

ja das stimmt. Aber der Arbeitgeber möchte, dass der Arbeitnehmer 1 Monat vorher das Arbeitsverhältnis kündigt (ich nehme an um das Gehalt für Januar zu sparen). X würde sich keine weiteren Gedanken darüber machen wenn ihm nicht ein schlechteres Arbeitszeugnis angedroht worden wäre wenn er nicht kündigt.

Grüße
Jessica

Jop, Schande über mein Haupt… Habe mich beim Datum verlesen.

  1. Frage: Darf der Arbeitgeber ein schlechteres Arbeitszeugnis
    schreiben nur weil der Arbeitnehmer nicht selber kündigen
    will?

Nein!

  1. Frage: Wenn ein schlechtes Arbeitszeugnis kommt: kann sich
    der Arbeitnehmer im schlimmsten Fall vor dem Arbeitsgericht
    auf die E-Mail (Androhung eines schlechten Zeugnisses)
    berufen?

Ja, aber das ist halt dann ein Indiz

  1. Frage: der Abteilunsgleiter ist derselben Meinung wie der
    Arbeitgeber. Der Abteilungsleiter wird dem Arbeitgeber einen
    Leistungsbericht schreiben (das war vorher schon bekannt)
    aufgrund dessen das Arbeitszeugnis geschrieben wird. Wie kann
    X sicherstellen, dass kein unfaires Arbeitszeugnis
    zustandekommt wenn er nicht selber kündigt?

Keine Ahnung!

Die e-mail würde ich aufheben.
Der Kollege soll nicht kündigen. Er soll auch zum Ende des Arbeitsverhältnisses am 31.01. ein qualifiziertes, berufsförderndes Arbeitszeugnis verlangen.
Der Arbeitgeber ist verplichtet ein wahrheitsgemäßes Zeugnis auszustellen. Er sollte (muss nicht) es auch wohlwollend verfassen.
Alles falsch negative wird er vor dem AG belegen müssen.
Das Problem ist da nur die Erfindung des Telefons. Ein gutes Zeugnis kann so verfaßt werden, daß der neue Arbeitgeber auf Ungereimtheiten in der Formulierung stößt und misstrauisch wird. Der neue Chef kann den alten anrufen. Was der ihm dann erzählt, ist dann schlecht beweisbar.

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Örks

Er soll auch zum Ende des
Arbeitsverhältnisses am 31.01. ein qualifiziertes,
berufsförderndes Arbeitszeugnis verlangen.

Was ist denn „berufsfördernd“, und wo nimmst Du den Anspruch her?

Er sollte (muss nicht) es auch wohlwollend
verfassen.

Nö, er sollte und muss sehr wohl

Alles falsch negative wird er vor dem AG belegen müssen.

Nö, das wird der AG belegen müssen, nicht der AN.

Der neue Chef kann den alten anrufen. Was der ihm dann
erzählt, ist dann schlecht beweisbar.

Das kommt in der Praxis idR nicht vor.
Wenn ein Zeugnis so viel Anlass zum Zweifel lässt, dann gibt es eine Absage - die Zeit, durch die Gegend zu telefonieren, hat man als Personalverantwortlicher oder Personalser überhaupt nicht.

Ebenfalls ohne Anrede und Gruß

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Er soll auch zum Ende des
Arbeitsverhältnisses am 31.01. ein qualifiziertes,
berufsförderndes Arbeitszeugnis verlangen.

Was ist denn „berufsfördernd“, und wo nimmst Du den Anspruch
her?

Wohlwollend.

Er sollte (muss nicht) es auch wohlwollend
verfassen.

Nö, er sollte und muss sehr wohl

Es muss nur der Wahrheit entsprechen.

Alles falsch negative wird er vor dem AG belegen müssen.

Nö, das wird der AG belegen müssen, nicht der AN.

AG=Arbeitsgericht

Der neue Chef kann den alten anrufen. Was der ihm dann
erzählt, ist dann schlecht beweisbar.

Das kommt in der Praxis idR nicht vor.
Wenn ein Zeugnis so viel Anlass zum Zweifel lässt, dann gibt
es eine Absage - die Zeit, durch die Gegend zu telefonieren,
hat man als Personalverantwortlicher oder Personalser
überhaupt nicht.

Beim derzeitigen Fachkräftemangel würde ich jedem dazu raten.
Ich weiß, wie man ein Zeignis verfaßt und wie man, da die einschlägigen Codes nicht mehr erlaubt sind, es lesen muss.
Paßt der Bewerber im Profil zum Unternehmen und zum Job, werde ich bei Ungereimtheiten versuchen, telefonisch beim letzten Chef Erkundigungen einzuholen. Die Personaldecke wird immer dünner. Ein Personalchef, der sich deswegen einen guten Mitarbeiter entgehen läßt, handelt in meinen Augen geschäftschädigend.
Ich sortiere auch vorher aus, aber nicht wegen Ungereimtheiten in einem Arbeitszeugnis.

1 Like

Oh man

Was ist denn „berufsfördernd“, und wo nimmst Du den Anspruch
her?

Wohlwollend.

Wohlwollend hat mit berufsfördernd mal so gar nichts zu tun.

Es muss nur der Wahrheit entsprechen.

Das ist falsch und wird durch Wiederholung nicht korrekter - abgesehen davon hast Du gerade noch das Gegenteil behauptet, indem Du selbst wohlwollend als berufsfördernd bezeichnet hast, worauf man angeblich einen Anspruch hat.

Ich habe jetzt aber keine Lust, Dir Urteile zu zitieren, die mehr als 48 Jahre alt sind - suche selbst.

AG=Arbeitsgericht

Nö, AG ist, wenn schon Gericht, dann Amtsgericht
Arbeitsgericht kürzt man ArbG ab.

Beim derzeitigen Fachkräftemangel würde ich jedem dazu raten.

Ohne Zustimmung des Arbeitnehmers?

Naja, das überrascht mich jetzt bei dem von Dir gezeigten Rechtsverständnis nicht wirklich!

Gruß
Guido

Was ist denn „berufsfördernd“, und wo nimmst Du den Anspruch
her?

Wohlwollend.

Wohlwollend hat mit berufsfördernd mal so gar nichts zu tun.

Es muss nur der Wahrheit entsprechen.

Das ist falsch und wird durch Wiederholung nicht korrekter -
abgesehen davon hast Du gerade noch das Gegenteil behauptet,
indem Du selbst wohlwollend als berufsfördernd bezeichnet
hast, worauf man angeblich einen Anspruch hat.

http://www.ra-kotz.de/arbeitszeugnis.htm Punkt 6.
Lies es ganz durch.

Ich habe jetzt aber keine Lust, Dir Urteile zu zitieren, die
mehr als 48 Jahre alt sind - suche selbst.

Da gibt es genau so viele gegeteilige Urteile.

AG=Arbeitsgericht

Nö, AG ist, wenn schon Gericht, dann Amtsgericht
Arbeitsgericht kürzt man ArbG ab.

Sorry

Beim derzeitigen Fachkräftemangel würde ich jedem dazu raten.

Ohne Zustimmung des Arbeitnehmers?

Der Tipp ist von einem ehemaligen Personalchef.
Ist es verboten, daß 2 Personalchefs miteinander telefonieren.

Lass es bitte!

http://www.ra-kotz.de/arbeitszeugnis.htm Punkt 6.
Lies es ganz durch.

Zeige mir in dem Link das Wort „berufsfördernd“!

Ich habe jetzt aber keine Lust, Dir Urteile zu zitieren, die
mehr als 48 Jahre alt sind - suche selbst.

Da gibt es genau so viele gegeteilige Urteile.

Ich schmeiße Dir mal den 23.11.1963 entgegen.
Sei mir nicht böse, ab mit der Antwort „Da gibt es genau so viele gegeteilige Urteile.“ machst Du Dich gerade verdammt lächerlich.

Anyway: Zitiere ein einziges höchst Richterliches!

Der Tipp ist von einem ehemaligen Personalchef.
Ist es verboten, daß 2 Personalchefs miteinander telefonieren.

Wenn Du nicht einmal das weißt…

Nachtrag
Sehe ich jetzt erst *g*

Es muss nur der Wahrheit entsprechen.

Das ist falsch und wird durch Wiederholung nicht korrekter -
abgesehen davon hast Du gerade noch das Gegenteil behauptet,
indem Du selbst wohlwollend als berufsfördernd bezeichnet
hast, worauf man angeblich einen Anspruch hat.

http://www.ra-kotz.de/arbeitszeugnis.htm Punkt 6.

Zitat:
_ Das Zeugnis muss objektiv richtig und _wohlwollend _ formuliert sein _

Man man man

Zitat:
_ Das Zeugnis muss objektiv richtig und _wohlwollend formuliert
sein

Man man man

objektiv richtig also der Wahrheit entsprechen
wohlwollend also berufsfördernd
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein qualifiziertes, berufsförderndes/wohlwollendes Zeugnis
http://www.anwalt-boehm.com/Zeugnis.htm

http://www.ra-kotz.de/arbeitszeugnis.htm Punkt 6.
Lies es ganz durch.

Zeige mir in dem Link das Wort „berufsfördernd“!

Ihr Arbeitgeber hat grundsätzlich das Gebot der Wahrheitspflicht zu beachten und muss zugleich darauf Rücksicht nehmen, dass Ihr berufliches „Weiterkommen" nicht durch eine „Falsch-/Unterbewertung" erschwert wird.
Auf deutsch: für das berufliche Weiterkommen förderlich also berufsfördernd.

Ich habe jetzt aber keine Lust, Dir Urteile zu zitieren, die
mehr als 48 Jahre alt sind - suche selbst.

Da gibt es genau so viele gegeteilige Urteile.

Ich schmeiße Dir mal den 23.11.1963 entgegen.

Schmeiß bitte noch das AZ dazu.

Anyway: Zitiere ein einziges höchst Richterliches!

Der Tipp ist von einem ehemaligen Personalchef.
Ist es verboten, daß 2 Personalchefs miteinander telefonieren.

Wenn Du nicht einmal das weißt…

Begründung??