Hallo,
folgendes Szenario: Ein Arbeitnehmer X hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.1.2012. Sein Arbeitgeber fordert ihn nun auf, zum 31.12.2011 selbst zu kündigen. Er wolle ja nur alles Gute für X und dann sei auch seine Beurteilung (es klang nach Arbeitszeugnis) besser wenn er selber kündigt. X hat diese Forderung mit dem Versuch der Epressung auch per Mail.
X hatte schon den Termin beim Arbeitsamt. Die Dame dort sagte X, dass er auf gar keinen Fall darauf eingehen sollte.
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Frage: Darf der Arbeitgeber das verlangen?
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Frage: hat nicht jede Kündigung (auch z.B. ein Auflösungsvertrag) eine Frist? Bis 31.12. sind es ja nur noch 2 Wochen.
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Frage: Sieht X es richtig, dass wenn er selber kündigt oder einen Auflösungsvertag macht 12 Wochen Sperre von ALG1 bekommt?
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Frage: Darf der Arbeitgeber ein schlechteres Arbeitszeugnis schreiben nur weil der Arbeitnehmer nicht selber kündigen will?
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Frage: Wenn ein schlechtes Arbeitszeugnis kommt: kann sich der Arbeitnehmer im schlimmsten Fall vor dem Arbeitsgericht auf die E-Mail (Androhung eines schlechten Zeugnisses) berufen?
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Frage: der Abteilunsgleiter ist derselben Meinung wie der Arbeitgeber. Der Abteilungsleiter wird dem Arbeitgeber einen Leistungsbericht schreiben (das war vorher schon bekannt) aufgrund dessen das Arbeitszeugnis geschrieben wird. Wie kann X sicherstellen, dass kein unfaires Arbeitszeugnis zustandekommt wenn er nicht selber kündigt?
Danke im voraus.
Jessica