Zwingt Zustimmung zum Realsplitting zur Steuererk?

Hallo,

Mann und Frau sind geschieden. Mann zahlt Ehegattenunterhalt und füllt in der Einkommenssteuererklärung Anlage U aus. Frau unterschreibt diese.
Das bedeutet, dass die Unterhaltszahlungen des Mannes als Einkünfte der Frau besteuert werden, sofern sie eine bestimmte Grenze überschreiten.
Wie hoch ist diese Grenze?
Die Frau ist zu keiner Steuererklärung verpflichtet, d.h. für sie ist eine solche Erklärung freiwillig. Wenn sie nun keine Erklärung macht, wie erfährt dann das Finanzamt von den Einkünften der Frau und wie kann es diese besteuern? Muss die Frau nun eine Erklärung machen, nachdem sie die Anlage U unterschrieben hat?

Viele Grüße
Tychi

Hallo,

Mann und Frau sind geschieden. Mann zahlt Ehegattenunterhalt
und füllt in der Einkommenssteuererklärung Anlage U aus. Frau
unterschreibt diese.

Das bedeutet, dass die Unterhaltszahlungen des Mannes als
Einkünfte der Frau besteuert werden, sofern sie eine bestimmte
Grenze überschreiten.

ja

Wie hoch ist diese Grenze?

kommt drauf an, was die frau für sonderausgaben usw. hat. wenns die abzf. 13805 sind, dann fällt schon bissi was an…

Die Frau ist zu keiner Steuererklärung verpflichtet, d.h. für
sie ist eine solche Erklärung freiwillig.

bis dahin…

Wenn sie nun keine
Erklärung macht, wie erfährt dann das Finanzamt von den
Einkünften der Frau

was meinst du, warum die anlage U in 3facher ausfertigung eingereicht wird ?

und wie kann es diese besteuern? Muss die
Frau nun eine Erklärung machen, nachdem sie die Anlage U
unterschrieben hat?

ja, zahlt alles der exgatte… auch die steuern…

gruß inder

Viele Grüße

Tychi