Hallo,
Mann und Frau sind geschieden. Mann zahlt Ehegattenunterhalt und füllt in der Einkommenssteuererklärung Anlage U aus. Frau unterschreibt diese.
Das bedeutet, dass die Unterhaltszahlungen des Mannes als Einkünfte der Frau besteuert werden, sofern sie eine bestimmte Grenze überschreiten.
Wie hoch ist diese Grenze?
Die Frau ist zu keiner Steuererklärung verpflichtet, d.h. für sie ist eine solche Erklärung freiwillig. Wenn sie nun keine Erklärung macht, wie erfährt dann das Finanzamt von den Einkünften der Frau und wie kann es diese besteuern? Muss die Frau nun eine Erklärung machen, nachdem sie die Anlage U unterschrieben hat?
Viele Grüße
Tychi