Linkes Haus eine Garage, rechtes Haus eine Garage. Doppelgarage.Die Häuser sind durch die Garagen miteinander verbunden. Der Grenzstein steht in der Mitte der Zufahrt zu den beiden Garagen. Die Garage ist nur von versierten Fahren befahrbar wenn auf dem Nachbargrünstück ein Auto vor der Garage steht.
Besteht eine Pflicht das Auto vor der Garage wegzufahren wenn in die Nachbar Garage ein oder ausgefahren wird.Die Garage und die Zufahrt sind eigener Grund und Boden.
den beiden Garagen. Die Garage ist nur von versierten Fahren
befahrbar wenn auf dem Nachbargrünstück ein Auto vor der Garage steht.
Die Zufahrt sollte für jede Garage 3m breit sein. Ich verstehe nicht, wieso man besonders versiert sein muß, um einen PKW über eine 3m breite Zufahrrt in oder aus einer Garage zu fahren. Demzufolge verstehe ich auch nicht, wieso sich hieraus eine Rechtsfrage ergibt.
Da die beiden Garagen an einem Geminschaftszufahrtsweg rechtwinklig einmünden und die Linke Garage direckt in verlängerung der Hauswand ist und gegenüber nur eine Fahrbahnbreite von 2,50 m ist ein ausfahren nur möglich wenn in der Einfahrt der Nachbargarage kein Fahrzeug steht. Muß man das Fahrzeug auf der Zufahrt wegfahren um dem Nachbarn das Ausparken aus der Garage zu ermöglichen. Oder ist gut will. Danke für die Antworten.Wally
Hi,
heißt das, man muß auf den Grund des Nachbarn fahren? Ein Wegerecht besteht nicht?
Dann sehe ich schwarz.
Gruß
Tina
Hallo Tina Danke für die schnelle Antwort.
Nein es besteht definitiv keine Wegerecht. Mein Nachbar nötigt mich immer mit unschönen Worten mein Auto wegzufahren so das er in seine Garag ein oder ausfahren kann. Er hat mit Klage gedroht daher meine, jetzt weiß ich ja, unbegründet Angst vor einem rechtsstreit.
Danke nochmal Wally
Vorschlag
Hi wally,
was würde der Nachbar zu dem Vorschlag einer Einfriedung an der Grundstücksgrenze halten?
Oder fährt mann selber auch über Nachbars Einfahrt?
Würde man vielleicht den netten Nachbarn zum Nachdenken bringen?
GvC