Zwischen Studium und Job Hartz 4?

Hallo liebe Forenteilnehmer,

wenn zwischen der letzten Prüfung und dem Eintritt in das Berufsleben 2,5 Monate (ohne Studentenstatus) liegen. Muss man dann, wenn man Hartz 4 zur Überbrückung beantragt mit irgendwelchen Maßnahmen, wie z.B. EEJ oder Weiterbildungen rechnen? Dürfte man als Hartz 4 Empfänger in diesen 2,5 Monaten auch verreisen bzw. Ortsabwesend sein?

Vielen lieben Dank für eure Antworten!

[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo,

Hartz IV ist eine Sozialleistung. Die sind meist an diverse Voraussetzungen geknüpft. Rechnen muss man da grundsätzlich mit vielen Dingen.
Einfach mal unter: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/ nachschauen. Am besten bei § 1 anfangen. Dann müsstest Du die Antworten finden.

MfG

Hallo,

vielleicht noch ein kurzer Hinweis aus der Praxis: In einem Fall, wie oben beschrieben, wird es bei uns für gewöhnlich so gehändelt, dass der ,Überbrücker" mehr oder minder ,in Ruhe" gelassen wird. Ob das gesetzlich so vorgesehen ist, kann ich leider nicht sagen. Wenn nicht, dann wird es wahrscheinlich in jeder ARGE etwas anders laufen - man kann also Glück oder auch Pech haben…

Grundsatz ist allerdings, dass es bereits einen Arbeitsvertrag gibt und es höchst unwahrscheinlich ist, dass der Betroffene länger als vorgegeben im Leistungsbezug bleiben wird. Also die sichere Arbeitsaufnahme in naher Zukunft muss gewährleistet sein.

Viele Grüße!

Hallo,

vielleicht noch ein kurzer Hinweis aus der Praxis: In einem
Fall, wie oben beschrieben, wird es bei uns für gewöhnlich so
gehändelt, dass der ,Überbrücker" mehr oder minder ,in Ruhe"
gelassen wird. Ob das gesetzlich so vorgesehen ist, kann ich
leider nicht sagen. Wenn nicht, dann wird es wahrscheinlich in
jeder ARGE etwas anders laufen - man kann also Glück oder auch
Pech haben…

Genau. Deswegen wird es schierig sein, hier eine passende Antwort zu finden.
So wie Du es jetzt beschreibst, klingt es auch ganz vernünftig. Streng nach Gesetzeslage, müßte man natürlich damit rechnen, dass man zu irgendwelchen Aktionen aufgefordert wird. Da aber die Bearbeiter i.d.R. leicht überlastet sind, werden sie sich wohl kaum mit soetwas aufhalten.

Grundsatz ist allerdings, dass es bereits einen Arbeitsvertrag
gibt und es höchst unwahrscheinlich ist, dass der Betroffene
länger als vorgegeben im Leistungsbezug bleiben wird. Also die
sichere Arbeitsaufnahme in naher Zukunft muss gewährleistet
sein.

Na dann Antrag stellen. Mehr als ablehnen können sie es ja nicht. Und wenn man zu irgendeiner Maßnahme verdonnert wird, kann man die natürlich sofort abbrechen, wenn man eine Arbeit aufnimmt, die den Wegfall eines ALG-2-Anspruches nach sich zieht.

MfG