Zwischen- und Arbeitszeugnis

angenommen jemandem wurde ein Zwischenzeugnis ausgestellt und nach einem jahr und drei Monaten erfolgt ein Arbeitszeugnis wg. betriebsbedingter Kündigung.
Muss das Arbeitszeugnis anders formuliert sein im Hinblick auf:

  • Bewertung der Leistung
  • Bewertung Soazialverhalten

auch wenn weder das Verhalten noch die Leistung sich geändert haben.
Oder ist es angebracht die Leistung und das Sozialverhalten anders zu formulieren? Kann die Formulierung 1:1 wie im Zwischenzeugnis auch im Arbeitszeugnis stehen??

danny

Hallo erstmal

Muss das Arbeitszeugnis anders formuliert sein

Entscheidend ist wohl mehr die Endnote, vgl. mit http://web.archive.org/web/20060507130148/http://www…

mfg M.L.