angenommen jemandem wurde ein Zwischenzeugnis ausgestellt und nach einem jahr und drei Monaten erfolgt ein Arbeitszeugnis wg. betriebsbedingter Kündigung.
Muss das Arbeitszeugnis anders formuliert sein im Hinblick auf:
- Bewertung der Leistung
- Bewertung Soazialverhalten
auch wenn weder das Verhalten noch die Leistung sich geändert haben.
Oder ist es angebracht die Leistung und das Sozialverhalten anders zu formulieren? Kann die Formulierung 1:1 wie im Zwischenzeugnis auch im Arbeitszeugnis stehen??
danny